/Schweden: Gericht lehnt Antrag auf Haftbefehl gegen Julian Assange ab

Schweden: Gericht lehnt Antrag auf Haftbefehl gegen Julian Assange ab

Gegen WikiLeaks-Gründer Julian Assange ist in Schweden kein Haftbefehl im Zusammenhang mit einem Vergewaltigungsvorwurf aus dem Jahr 2010 verhängt worden. Das Bezirksgericht in Uppsala wies einen Antrag der Staatsanwaltschaft zurück, die damit ein Auslieferungsverfahren gegen den Australier in Gang setzen wollte. Da Assange in Großbritannien eine Gefängnisstrafe absitze, sei es möglich, ihn durch Erlass eines sogenannten Ermittlungsbefehls zu befragen, sagte der Richter der Zeitung Upsala Nya Tidning zufolge. Deshalb sei es nicht verhältnismäßig, ihn jetzt zu verhaften. Die Ermittlungen werden damit aber nicht eingestellt.

Die schwedische Staatsanwaltschaft hatte am 20. Mai einen europäischen Haftbefehl gegen den WikiLeaks-Gründer beantragt. Dem 47-Jährigen wird vorgeworfen, 2010 eine Frau in Schweden vergewaltigt zu haben. Er hat das stets bestritten. Andere, ähnliche Vorwürfe sind inzwischen verjährt. Die schwedische Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen 2017 eingestellt, weil es ihr nicht gelungen war, Assange ausführlich zu vernehmen. Der gebürtige Australier war 2012 in die ecuadorianische Botschaft in
London geflüchtet, um einer Auslieferung an Schweden zu entgehen. Die Schuldfrage blieb bis heute ungeklärt.

Zwischenzeitlich haben auch die US-Justizbehörden die Anklage gegen den WikiLeaks-Gründer verschärft. Mittlerweile liegen 18 Anklagepunkte vor, nach denen Assange auch nach dem US-Spionagegesetz angeklagt wird. Demnach soll er widerrechtlich geheime Dokumente zur nationalen Verteidigung und die Namen vertraulicher Quellen veröffentlicht haben. Unter anderem werfen die Behörden dem gebürtigen Australier vor, der US-amerikanischen Whistleblowerin Chelsea Manning dabei geholfen zu haben, ein Passwort des Computernetzwerks der US-Regierung zu knacken. Manning hatte im Jahr 2010 schwere Verfehlungen von US-Militärangehörigen unter anderem im Irak und in Afghanistan über WikiLeaks öffentlich gemacht. Sie wurde 2013 in einem Militärgerichtsverfahren zu 35 Jahren Haft verurteilt, wurde 2017 von Barack Obama begnadigt, sitzt aber inzwischen wieder in Haft, weil sie sich weigert, über Assange auszusagen.

Assange verbüßt gegenwärtig in Großbritannien eine Haftstrafe von 50 Wochen wegen des Verstoßes gegen Kautionsauflagen. Im April wurde er von der britischen Polizei festgenommen, nachdem er jahrelang in der Botschaft von Ecuador untergekommen war. Die USA haben offiziell einen Auslieferungsantrag gestellt. Sollte Assange an die USA ausgeliefert werden und sollte ihm dort der
Prozess gemacht werden, könnten ihn bis zu 175 Jahre Haft erwarten.
Assange wiederum beruft sich auf die Pressefreiheit und bezeichnet sich
selbst als Journalist.

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