/Medizinstudium: Was ändert sich bei der Medizinbewerbung?

Medizinstudium: Was ändert sich bei der Medizinbewerbung?

“Nicht nur für Humanmedizin, sondern auch für Zahn- und Tiermedizin sowie Pharmazie wird es neue Regeln geben”

ZEIT Campus: Das Bewerbungsverfahren für Medizinstudiengänge muss reformiert werden, so hat es das
Bundesverfassungsgericht verlangt
. Ab wann gelten neue Regeln?

Oliver Herrmann:
Wer sich fürs Sommersemester 2020 bewirbt, wird bereits das
neue Verfahren durchlaufen. Für das Wintersemester 2019/20 gelten noch die alten Regeln.

ZEIT Campus: Gilt das auch für Tier- und Zahnmedizin?

Herrmann:
Das Urteil bezieht sich nur auf Humanmedizin. Die Bundesländer haben aber beschlossen, die Platzvergabe in der Tier- und Zahnmedizin und der Pharmazie ebenfalls zu reformieren. Das neue Verfahren gilt also für alle vier Fächer.

ZEIT Campus: Kann man schon sagen, wie es aussehen wird?

Herrmann:
Das meiste lässt sich absehen, aber ganz abgeschlossen ist der Prozess noch nicht. Wir haben unter hochschulstart.de eine Sonderseite dazu eingerichtet, die auf dem aktuellsten Stand gehalten wird. Um sicherzugehen, sollte man sich immer auch dort informieren.

ZEIT Campus: Im bisherigen Verfahren gingen 20 Prozent aller Plätze an die Abiturbesten. Bleibt
das so?

Herrmann:
Es werden sogar noch mehr werden. Vorgesehen ist, 30 Prozent der Studienplätze an die Bewerber mit dem besten Abitur zu vergeben. Im bisherigen Verfahren kam es teilweise vor, dass ein Bewerber eine 1,0 auf dem Zeugnis hatte und in der Abiturbestenquote dennoch leer ausging. So etwas wird dann unwahrscheinlicher. Aber trotzdem geht es in dieser Quote nach wie vor um Noten im vorderen Einserbereich.

ZEIT Campus: Hat man auch eine Chance, wenn man nicht so tolle Noten hat?


ZEIT Studienführer 2019/20

Dieser Text stammt aus dem ZEIT Studienführer 2019/20. Das aktuelle Heft können Sie am Kiosk oder hier erwerben.

Herrmann:
Ja. Es ist sogar eine eigene Quote geplant, in der es verboten ist, das Abitur zu berücksichtigen. Das ist die sogenannte Zusätzliche Eignungsquote, kurz ZEQ genannt.

ZEIT Campus: Wonach wird dann ausgewählt?

Herrmann:
Das legen die einzelnen Bundesländer fest. Dabei können sie den Hochschulen Spielräume geben. Möglich ist vieles: Berücksichtigt werden könnten zum Beispiel Testergebnisse, aber auch ein Freiwilligendienst, eine Ausbildung, die Ergebnisse eines Auswahlgesprächs oder eine Platzierung bei einem Wettbewerb wie “Jugend forscht”, um nur einige Beispiele zu nennen.

ZEIT Campus: Was wird am häufigsten sein?

Herrmann:
Es zeichnet sich ab, dass Testergebnisse in der ZEQ eine überragende Rolle spielen werden. Eine Ausnahme bildet die Pharmazie. Hier sind die Tests noch nicht so weit erprobt, dass sie eingesetzt werden dürfen.

ZEIT Campus: Wie viele Plätze werden über die ZEQ und damit unabhängig vom Abitur
vergeben?

Herrmann:
Die Quote ist mit zehn Prozent eingeplant.

ZEIT Campus: Das ist wenig! Viele hatten gehofft, die Reform bringe für Bewerber ohne Spitzen-Abi
Chancen in großem Stil.

Herrmann:
Die kann es auch im AdH geben, dem Auswahlverfahren der Hochschulen, das bisher bereits existierte. In dieser Quote werden 60 Prozent der Studienplätze verteilt.

ZEIT Campus: Nach welchen Regeln?

Herrmann:
Neben der Abi-Note kommen wieder verschiedenste Kriterien von Tests über Freiwilligendienste bis zum Auswahlgespräch ins Spiel.

ZEIT Campus: Welches Gewicht hat dabei die Abi-Note?

Herrmann:
Sie musste früher eine “maßgebliche Rolle” spielen. Davon ist jetzt nicht mehr die Rede. Dafür sind neue Bedingungen hinzugekommen.

ZEIT Campus: Welche sind das?

Herrmann:
Erstens muss zusätzlich zur Abi-Note mindestens ein Kriterium berücksichtigt werden, das mit Noten nichts zu tun hat, in Medizin sogar zwei. Zweitens muss das Ergebnis eines fachspezifischen Studieneignungstests herangezogen werden. Pharmazie ist von den Tests ausgenommen, hier können die Länder andere Regelungen finden.

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