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Fahrradträger: Wenn es nicht zu schwer ist, darf auch Faltboot und Fritteuse mit

Besitzer eines Faltbootes kennen
sicherlich das Problem: Um den Sack mit dem Bootsgestänge in den Kombi zu
bekommen, muss man die Rücksitzbank anteilig umklappen. Prompt wird es eng für
die Kinder hinten im Auto. Darf ich dieses Gestänge-Paket stattdessen mit
Spanngurten hinten auf den Fahrradträger schnallen?, fragt ZEIT-ONLINE-Leser
Martin Schiewek aus Halle/Saale.

Gerade wenn eine Urlaubsreise oder ein Wochenendausflug
ansteht, fragen sich viele: Wohin mit dem sperrigen Gepäck? Grundsätzlich
dürfen mit einem Fahrradträger am Auto auch andere Dinge transportiert werden.
Wichtig ist es dabei allerdings, einige Regeln zu beachten.

“Nach der Straßenverkehrsordnung darf die Ladung nicht breiter als
2,55 Meter und höher als vier Meter sein”, sagt Christian Janeczek, Fachanwalt
für Verkehrsrecht aus Dresden. Nachzulesen ist das in Paragraf 22, Absatz 2 der
StVO. Außerdem verweist Janeczek noch auf den ersten Absatz des Paragrafen: “Egal
was mit dem Fahrradträger transportiert wird: Die Ladung und die Geräte, die
die Ladung sichern sollen, müssen gut verstaut und befestigt sein”, sagte der
Anwalt. “Denn sie dürfen bei einer Vollbremsung oder einem plötzlichen
Ausweichmanöver weder verrutschen noch umfallen, nicht hin- und herrollen,
herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen.”

Außerdem muss man beim Beladen darauf achten, die maximale Stützlast
nicht zu überschreiten. Die liegt bei den meisten Autos zwischen 50 und 100
Kilogramm. Wer unsicher ist, kann das in der Bedienungsanleitung nachlesen.
“Beträgt die Stützlast beispielsweise 75 Kilogramm, darf der Fahrradträger, der
auf der Anhängekupplung montiert ist, zusammen mit der Ladung nicht mehr als 75
Kilogramm wiegen”, sagt Janeczek. Das Faltboot darf also mit – wenn es nicht zu
groß oder zu schwer ist.

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