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Fusion Festival: Gefährliche Drohgebärden

Was macht ein Kind, das gern ein Meerschweinchen hätte? Es fordert von seinen Eltern ein Pony – und lässt sich dann herunterhandeln. Am Ende ist das Kind zufrieden und die Eltern erleichtert. Das könnte auch eine Strategie für Erwachsene sein, zeigt gerade die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern.

Im Streit zwischen dem Polizeipräsidium Neubrandenburg und den Veranstaltern des Fusion Festivals ging es nicht um Haustiere, sondern um das nötige Ausmaß staatlicher Kontrolle auf einem alternativen Musikfestival. Nun gibt es eine Lösung, wie das zuständige Amt Röbel-Müritz am heutigen Mittwoch mitteilte: Das überarbeitete Sicherheitskonzept ist genehmigt, die Behörden hätten ihr Einvernehmen erteilt. Die Polizei wird demnach nicht, wie sie zunächst forderte, von vornherein auf dem Gelände, sondern daneben bereitstehen. Im Gegenzug verspricht der Veranstalter, die Beamten jederzeit hereinzulassen, wenn es einen Anlass gibt. “Genau das wollten wir”, twittert die Polizei. Das sei im Grunde das, “was wir seit November immer wieder angeboten haben”, sagt der Veranstalter. Also alles prima?

Nein. Denn die Drohkulisse, die die Polizei in den vergangenen Wochen und Monaten errichtet hatte, um an dieses Ziel zu kommen, war alles andere als harmlos. Was an der Mecklenburger Seenplatte geplant
wurde, war ein völlig unverhältnismäßiger Polizeieinsatz. Und so macht ein Festival im Nordosten Schlagzeilen im ganzen Land,
weil dort im Kleinen verhandelt wird, was derzeit bundesweit für Streit
sorgt. Es liegt
offenbar im Wesen der Sicherheitsbehörden und der für sie
verantwortlichen Innenministerien, nicht nur das Nötige für die
Sicherheit der Bürgerinnen zu tun, sondern das Mögliche zu fordern. 

Bereits im November teilte die Polizei dem Veranstalter mit, dass es auf dem kommenden Festival mit 70.000 Teilnehmenden erstmals eine mobile Polizeiwache geben werde. Als der Veranstalter diese Wache nicht in sein Sicherheitskonzept aufnahm, kündigte der Polizeipräsident Nils Hoffmann-Ritterbusch Anfang Mai an, das Festival sei so nicht genehmigungsfähig. Er führte viele Sicherheitsmängel an. Eine Begründung, weshalb nach 22 friedlichen Festivaljahren nun eine Polizeipräsenz nötig sei, lieferte er der Öffentlichkeit nicht. Außerdem ließ er bereits im März einen Großeinsatz mit Wasserwerfern, Räumpanzern und 1.000 Beamten vorbereiten, wie erst Recherchen von ZEIT ONLINE zeigten.

Es bieten sich zwei Lesarten für die Strategie der Polizei an.

Die erste: Der geplante Großeinsatz und das mögliche Verbot des Festivals waren tatsächlich nur eine Meerschweinchen-Show: Drohungen, die dazu dienen sollten, den ungehinderten Zugang zum Gelände in Notfällen zugesichert zu bekommen. Das wäre unwürdig, schließlich ist es die staatliche Exekutive, die hier handelt, und kein bockiges Kind. Wenn es ihr nur um Einlass ging, hätte die Polizei das klar kommunizieren müssen und zwar schon im November. Das hätte ihr eine Menge Ärger erspart: Ein Veranstalter, der sich ernsthaft weigert, die Polizei nach einem Notruf auf das Gelände zu lassen, hätte erheblich weniger Verständnis geerntet als einer, der sich gegen Räumpanzer wehrt.

Die zweite Lesart: Die Polizei hatte wirklich vor, mit etwa hundert Beamten gleichzeitig auf dem Festival Streife zu laufen und hochgerüstete Spezialeinheiten, Wasserwerfer und Räumpanzer bereitzuhalten. In diesem Fall muss sich Polizeipräsident Hoffmann-Ritterbusch fragen lassen, weshalb er diese Mittel als verhältnismäßig erachtete auf einer Veranstaltung, die auch aus Sicht der Polizei zwei Jahrzehnte lang friedlich verlief. Es wirkt, als wollte der Polizeipräsident um jeden Preis seinen Willen durchsetzen.

Seit Unglücken schauen die Behörden genauer hin

Es ist völlig in Ordnung, dass Polizei und Ordnungsamt beim Fusion Festival an mehreren Stellen Nachbesserungen im Sicherheitskonzept forderten. Seit dem Loveparade-Unglück von 2010 oder dem Anschlag auf das Ansbach Open 2016 schauen die genehmigenden Behörden genauer auf die Sicherheitskonzepte von Großveranstaltungen: Wie breit sind die Rettungswege? Wurde für alle möglichen Szenarien vorgeplant?

Der diesjährige Wechsel in der Polizeistrategie im Präsidium Neubrandenburg ist damit jedoch nicht zu erklären. Die Polizei berichtet von zwei Fällen, in denen sie in vergangenen Jahren nicht aufs Gelände gelassen worden sei. Das wäre ein Argument – allerdings nicht für einen Großeinsatz, sondern eben für die Vereinbarung, dass die Polizei im Notfall unverzüglich hineingelassen wird.  

Derzeit werden in fast allen Bundesländern die Polizeigesetze verschärft, und was davon sinnvoll ist und was den Ermittlern nur das Leben einfacher macht oder regierenden Parteien Wählerstimmen bringen könnte, sorgt für großen Streit zwischen Datenschützerinnen, Politikern, Juristinnen und Demonstranten. In Niedersachsen wurde der Entwurf des neuen Polizeigesetzes nach monatelangen Protesten mit immerhin kleinen Änderungen verabschiedet. Gegen das bayerische Polizeiaufgabengesetz sind mehrere Verfassungsbeschwerden anhängig.

Die Frage, was Polizei darf, beschäftigt in Deutschland auch die Gerichte: Das Bundesverfassungsgericht erklärte Anfang des Jahres den automatisierten Abgleich von Autokennzeichen mit Fahndungsdaten zum Teil für verfassungswidrig. Und in Hamburg durfte die Polizei 2014 keine “Gefahrengebiete” einrichten, und dort Menschen anlasslos kontrollieren, urteilte das Oberverwaltungsgericht im Jahr darauf, das verstoße gegen das Grundgesetz. Auch die Veranstalter des Fusion Festivals hatten angekündigt, zu klagen, sollte die Polizei ihre Wache auf dem Festival errichten.

Diese Fälle zeigen: Wie stark die Polizei die Freiheit der Bürgerinnen einschränken darf, um für Sicherheit zu sorgen, wird glücklicherweise ein Aushandlungsprozess bleiben. Zwischen Polizeibehörden, Gerichten und der Zivilgesellschaft. Oder, wie der Staatsrechtler Christoph Gusy es formulierte: Zum Verhältnis von Sicherheit und Freiheit seien alle Fragen gestellt – die meisten allerdings höchstens vorläufig beantwortet.

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