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EU-Urheberrecht: Polen klagt gegen EU-Richtlinie zum Urheberrecht

Die polnische Regierung hat vor dem Gerichtshof der Europäischen Union eine Klage gegen die umstrittene EU-Reform zum Urheberrecht eingereicht. Das Büro von Ministerpräsident Mateusz Morawiecki twitterte, die Maßnahme fördere Zensur und sei daher unverhältnismäßig. Polen hatte als eines von sechs Ländern im April gegen die Urheberrechtsreform gestimmt.

Die Reform ist Teil der Bestrebungen der EU, das veraltete europäische Urheberrecht zu erneuern. Im Zuge dessen soll ein besserer Urheberschutz gewährleistet werden. Verlage, Rundfunkanstalten und Künstler sollen durch die Reform besser vor nicht lizenzierten Kopien geschützt werden. Hierfür sollen Unternehmen wie Google, YouTube oder Facebook dazu verpflichtet werden, den Zugang zu nicht lizenzierten Inhalten auf ihren Seiten zu verhindern.

Der in diesem Zusammenhang stehende Artikel 13 – im endgültigen Gesetz als Artikel 17 festgehalten – schreibt den Plattformen allerdings nicht die Methode vor, mit der sie das erreichen sollten. Sehr wahrscheinlich ist die Nutzung sogenannter Uploadfilter, welche die Inhalte automatisch auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen.

Diese Filtertechnik hatte im Vorfeld der Abstimmung über die Reform europaweit Proteste ausgelöst. Bei diesen Filtern bestehe die Gefahr, dass theoretisch auch legale Inhalte im Vorfeld aussortiert werden könnten, bemängeln Kritiker. Dies käme einer Zensur gleich. Auch in Deutschland hatten die vorgesehenen Änderungen des Urheberrechts eine kontroverse Debatte und zahlreiche Proteste ausgelöst. Deutschland stimmte im EU-Rat für die Reform.

Polen ist nun der erste EU-Staat, der juristisch gegen die Reform vorgeht. Der stellvertretende polnische Außenminister Konrad Szymański kritisierte im polnischen Fernsehsender TVP Info, die Regierung sehe in der Richtlinie “eine erhebliche Bedrohung” der Meinungsfreiheit im Internet, die zu “vorbeugender Zensur” führen könne. Auch Kulturminister Piotr Gliński meldete sich zu Wort: Seiner Ansicht nach bedroht Artikel 17 die Freiheit im Internet und widerspricht europäischen Grundwerten.  

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