/Grundgesetz: Gewerkschaften fordern konsequentere Geschlechtergleichstellung

Grundgesetz: Gewerkschaften fordern konsequentere Geschlechtergleichstellung

Zum 70. Jahrestag des Grundgesetzes hat der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) den Stand der Geschlechtergleichstellung kritisiert. Noch immer verdienten Frauen weniger und seien in Parlamenten in der Minderheit. “Die anstehenden Wahlrechtsreformen sollten Bund und Länder nutzen, um endlich Parität in den Parlamenten herzustellen”, forderte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack. Der Verfassungsauftrag sei durch die Politik nicht erfüllt.

Um mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen, reichten Absichtserklärungen der Wirtschaft nicht aus, kritisierte Hannack. “Wichtig sind feste Quoten und Sanktionen für den Fall, dass sie nicht eingehalten werden – und dies auch für die Vorstandsebenen”, sagte Hannack. Außerdem müsse die Politik dafür sorgen, dass Erwerbs- und Sorgearbeit fair zwischen den Geschlechtern verteilt würden. “Dafür brauchen wir Zeitsouveränität im Sinne der Beschäftigten. Das wäre ein Beitrag zu einer Gesellschaft, in der Gleichberechtigung nicht nur auf dem Papier steht, sondern in der sie auch gelebt wird.”

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) forderte dagegen, das Grundgesetz nicht zu überfrachten und der Politik Spielraum zu lassen. In einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung warnte er vor einer “überbordenden Verrechtlichung”. Als Beispiel nannte Schäuble die Wahlrechtsreform. Durch die immer detailliertere Rechtsprechung sei diese “längst zur Quadratur des Kreises geworden – die zu erklären dann der Politik zufällt”.

Kinderrechte sollen in das Grundgesetz aufgenommen werden

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) und der Deutsche Kinderschutzbund forderten unterdessen anlässlich des Jubiläums, die Kinderrechte in die Verfassung aufzunehmen. 70 Jahre nach Verkündung des Grundgesetzes sei die Zeit reif dafür, sagte Giffey der Deutschen Presse-Agentur. Stünden Kinderrechte im Grundgesetz, dann müssten Politik und Verwaltung bei allen Entscheidungen, die Kinder betreffen, prüfen, ob ihre Interessen ausreichend berücksichtigt wurden, unterstützte Kinderschutzbund-Präsident Heinz Hilgers.

Dass die Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden, haben Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern soll bis Jahresende einen Vorschlag machen, wie das konkret aussehen soll. Für eine solche Verfassungsänderung sind Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat nötig.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat sich in einer Rede zum 70. Geburtstag der Verfassung eine intensivere Beschäftigung der Bürgerinnen und Bürger mit dem Grundgesetz gewünscht. “Die Deutschen wissen zu wenig über ihr Grundgesetz”, sagte der Bundespräsident.

Das Grundgesetz war am 23. Mai 1949 verkündet worden und anschließend für die Bundesrepublik in Kraft getreten. Im selben Jahr gab sich die DDR eine eigene Verfassung. Mit der Wiedervereinigung 1990 wurde das Grundgesetz die gesamtdeutsche Verfassung.

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