/Tierschutz: Kabinett erleichtert Abschuss von Wölfen

Tierschutz: Kabinett erleichtert Abschuss von Wölfen

Nach einem monatelangen Streit zwischen den beiden zuständigen Ministerien hat das Kabinett einen leichteren Abschuss von Wölfen bewilligt. Zuvor hatten sich Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) und Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) auf einen Entwurf geeinigt. Zuletzt hatte das Kanzleramt zwischen den beiden Ressorts vermittelt.

Laut dem Beschluss sollen künftig “ernste Schäden” für Nutztierhalter als Grundlage
für eine Abschussgenehmigung ausreichen. Bisher musste der betroffene
Tierhalter in seiner Existenz bedroht sein. Zudem ist bei
wiederkehrenden Schäden “im engen zeitlichen und räumlichen
Zusammenhang” der Abschuss von Wölfen eines Rudels möglich,
auch wenn keine konkreten Einzeltiere als Verursacher ausgemacht werden
können. Dies gilt etwa dann, wenn sich Wölfe mehrfach in der Nähe von Wohngebieten aufhalten und Gefahren für Menschen bestehen. Ebenfalls geschossen werden sollen Hybride, also Mischlinge aus Wolf und Hund.

Das Füttern und Anlocken von Wölfen wird ausdrücklich verboten. Forderungen nach wolfsfreien Zonen sowie nach anlasslosen, vorbeugenden Abschüssen werden in dem Gesetzentwurf nicht aufgegriffen. Das Umweltministerium hatte wiederholt darauf hingewiesen, dass dies weder mit deutschen noch mit europäischen und internationalen Artenschutzregeln vereinbar wäre.

“Der Gesetzentwurf hilft dabei, die Koexistenz von Wolf und Weidetierhaltung in Deutschland zu ermöglichen”, sagte Schulze zur Einigung. “Da, wo es ein Problem gibt, lösen wir es. Und da, wo es keines gibt, gilt der Artenschutz uneingeschränkt.” Der Wolf bleibe eine streng geschützte Tierart. Ihre Kabinettskollegin von der CDU zeigte sich ebenfalls zufrieden. “Es war einfach keinem normal denkenden Menschen zu erklären, dass reißende Wölfe erst entnommen werden dürfen, wenn der DNA-Abgleich gemacht und der Wolf bei erneuter Tat ertappt worden ist”, sagte Klöckner.

Beide Ministerinnen hatten die neuen Regelungen auch mit den Bundesländern abgestimmt. Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies (SPD) sprach von einem “guten ersten Schritt”, verlangte aber weitere Konkretisierungen. Mecklenburg Vorpommerns Umweltminister Till Backhaus (SPD) versprach, der Abschuss von Wölfen sei nun “vereinfacht und rechtssicher gestaltet”.

Folgen für Eisvogel, Kranich, Fischotter?

Kritik kommt hingegen von Naturschützern. Für den Umweltverband Bund ist der Kabinettsbeschluss ein “Angriff auf das Artenschutzrecht”. Ein Sprecher äußerte die Befürchtung, dass es künftig möglich sei, “nach Rissen einfach auf Verdacht das ganze ortsansässige Rudel abzuschießen”. Zudem könne sich die Änderung des Schadensbegriffs auch auf andere seltene Tierarten wie Eisvogel, Kranich und Fischotter auswirken.

Seit etwa 20 Jahren breitet sich das ehemals ausgerottete Raubtier Wolf wieder in Deutschland aus. Während der Deutsche Jagdverband von mehr als tausend Tieren spricht, geht das Bundesumweltministerium von rund 400 Wölfen aus. Die Tiere haben sich vor allem in Ost- und Norddeutschland angesiedelt.

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