/In unsicherer Verfassung

In unsicherer Verfassung

Maximilian Steinbeis ist Autor mehrerer Bücher und betreibt seit 2009 das “Verfassungsblog”.

Vor zehn Jahren war die Aufgabe, zum 60. Verfassungsgeburtstag einen Artikel zu schreiben, noch eine vergleichsweise geradlinige Angelegenheit: hier war das Grundgesetz, Gegenstand unseres mustergültig demokratischen und liberalen Verfassungspatriotismus, aus Niederlage, Teilung und Besatzungsherrschaft einst geboren, dann zur vielbewunderten und -kopierten gesamtdeutschen Vollverfassung herangediehen. Mit dem vereinten Europa als Fluchtpunkt seiner Geschichte am Horizont.

All seinen Feinden, Kommunisten wie Nazis, hat es widerstanden als wehrhafte Demokratie, die aus dem Schicksal der Weimarer Vorgängerin gelernt hat, sich zu verteidigen und gleichwohl sich selber treu zu bleiben. Das gab Anlass zur Hoffnung, dass ihr dasselbe auch gegen den islamistischen Terror gelingen wird. Daraus, so schien es im Jahr 2009, ließ sich eine straffe Verfassungserzählung spinnen, die ihre Spannung aus dem klaren Unterschied bezog zwischen dem zu Verteidigenden und dem, wogegen es verteidigt wird: das Grundgesetz im Spannungsfeld der Abwehr seiner Feinde.

Die Erzählung von der vollendeten Geschichte ist verloren

Zehn Jahre später, zum 70. Jahrestag des Grundgesetzes, kann man diese Geschichte so nicht mehr erzählen. Nicht nur, weil die Erzählung vom Grundgesetz als Vollendung deutscher Einheit und Wegweiser europäischer Einigung durch Pegida und Eurokrise stark an Evidenz verloren hat. Es sind die Spannungspole, die nicht mehr funktionieren.

Das Grundgesetz – im Gegensatz wozu? Vor zehn Jahren gab es die NPD und die Neonazi-Kameradschaften, die als geschworene Feinde von Demokratie, Rechtsstaat und Menschenrechten ein plausibles Außen abgaben zu dem zu verteidigenden Innen des Grundgesetzes. Heute ist die NPD nur deshalb überhaupt noch da, weil sie dem Bundesverfassungsgericht 2017 für ein Parteiverbot zu unbedeutend erschien. Stattdessen sammelt sich das rechte Spektrum in der AfD. Und die kennzeichnet, dass sie bei aller Verbalradikalität gegenüber dem „System“ über das Grundgesetz kaum jemals anders als in den höchsten Tönen der Affirmation redet.

Die AfD verfassungsfeindlich? Oh, nichts weniger als das. Sie schwingt sich, im Bunde mit konservativen Staatsrechtslehrern, zur Verteidigerin der bundesdeutschen Verfassungsidentität gegen europapolitische Entstaatlichung und flüchtlingspolitischen „Rechtsbruch“ auf. Sie inszeniert sich als Streiterin für Pluralismus und Meinungsfreiheit wider den angeblichen Tugendterror links-liberaler Gesinnungseliten und für „Aufklärung“ und die Emanzipation von Frauen und Homosexuellen, wenn es gegen den Islam geht. Wo immer ihnen die Verteidiger des Grundgesetzes mit dem Versuch einer Feindbestimmung entgegentreten wollen, so hat es den Anschein, schallt es wie in dem Märchen vom Hasen und dem Igel: Ick bün all dor!

Die Autokraten machen sich demokratische Verfassungen zunutze

Das hat Methode. Eine autoritäre Herrschaft errichtet man heutzutage nicht mehr durch Staatsstreich und bewaffneten Umsturz, durch Auflösung des Parlaments und Verhaftung politischer Gegner. Nicht die Beseitigung der demokratischen Verfassung und ihrer Institutionen ist im 21. Jahrhundert das Ziel autoritärer Parteien und Bewegungen, sondern sie sich zu Diensten zu machen. Viktor Orbán in Ungarn und Jaroslaw Kaczynski in Polen haben vorgemacht, wie das geht. Beide haben unterschiedlich elegant, aber gleichermaßen erfolgreich dafür gesorgt, dass die Verfassung ihnen bei der Absicherung ihres Machtanspruchs nicht mehr groß in die Quere kommen kann und sich dafür umso mehr als Abwehrinstrument gegen völker- und europarechtliche Rechtspflichten nützlich macht.

Die Schlüsselrolle dabei spielt jeweils das Verfassungsgericht: Das haben sich Orbán und Kaczynski aus gutem Grund jeweils zuallererst vorgeknöpft. So brauchen sie nicht nur keinen verfassungsgerichtlichen Widerstand mehr zu befürchten, sondern haben obendrein einen Trumpf in der Hand, wenn die europäischen Gerichte in Luxemburg und Straßburg ihnen Schwierigkeiten bereiten: Dann erklärt das gehorsame Verfassungsgericht flugs, dass die Einmischung aus Europa gegen die eigene Verfassungsidentität verstößt. Das kann sehr praktisch sein im Konflikt mit EU und Europarat.

Mit Feinderklärungen und „wehrhafter Demokratie“ richtet man gegen diese Art der Verfassungskorrosion von innen nichts aus. Im Gegenteil, wer sich aus berechtigter Sorge um die Verfassung der Versuchung hingibt, den Einsatzbereich des grundgesetzlichen Waffenarsenals vom Extrem- und Ausnahmefall in den politischen Normalbetrieb hinein auszuweiten, der besorgt das Geschäft der Autoritären, ohne dass diese selbst noch einen Finger krumm zu machen brauchen. Um den politischen Normalbetrieb abzusichern, bedient sich die Verfassung anderer Mittel, die mit Wehrhaftigkeit, Verboten und anderen autoritären Maßnahmen nichts zu tun haben – allen voran der Unterscheidung zwischen einfachem und verfassungsänderndem Gesetzgeber.

Wer Kanzler ist, darf noch lange nicht das GG ändern

Wer am Grundgesetz etwas ändern will, braucht eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat. Eine Wahl zu gewinnen und eine Mehrheit im Parlament hinter sich zu versammeln, reicht dafür aus, zum Kanzler gewählt zu werden, eine Regierung zu bilden und Gesetze verabschieden, ändern und aufheben zu können, kurz: um Macht auszuüben. Aber um die grundlegenden Regeln zu verändern, nach denen die Macht erworben wird, also die Verfassung – dazu reichen Wahlsieg und Mehrheit nicht. Dafür muss die Opposition mit ins Boot, die im Wettstreit um die Mehrheit unterlegene, gerade nicht zur Machtausübung legitimierte Minderheit. Deshalb Zweidrittelmehrheit.

Hits: 45