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E-Scooter: Bundeskabinett stimmt Zulassung von E-Tretrollern zu

Die letzte Hürde für ein Gesetz zur Zulassung von Elektro-Tretrollern ist genommen: Das Bundeskabinett hat den Vorgaben für die Zulassung zugestimmt.

Am Freitag hatte der Bundesrat die Pläne von Bundesverkehrsminister
Andreas Scheuer (CSU) akzeptiert
, allerdings mit Änderungen: Die Länderkammer forderte, dass die E-Roller grundsätzlich erst für Jugendliche ab 14 Jahren
erlaubt werden. Den Vorschlag, langsamere Modelle schon für Kinder ab zwölf Jahren zuzulassen, lehnte der Bundesrat ab.  

Einen weiteren Streitpunkt hatte der Verkehrsminister schon vor der Beratung des Bundesrats ausgeräumt: Er hatte ursprünglich vorgeschlagen, E-Tretroller mit einer Geschwindigkeit von weniger als zwölf Stundenkilometern auch auf Bürgersteigen zu erlauben. Nach Widerstand des Verkehrsausschusses im Bundesrat hatte Scheuer diese Forderung zurückgezogen. Es wird – außer mit einer ausdrücklichen Genehmigung – nicht erlaubt sein, mit E-Tretrollern auf Gehwegen zu fahren. Der Ausschuss hatte empfohlen, Elektro-Scooter im Verkehr wie Fahrräder zu behandeln.

Diese Vorgaben zur Zulassung der E-Tretroller nahm das Kabinett nun an. Sie sollen in einer Verordnung übernommen werden, die voraussichtlich im Juni in Kraft treten wird. Erst mit dieser Verordnung ist die Zulassung abschließend möglich. Ein Zeitpunkt, ab wann auf deutschen Straßen wirklich E-Scooter fahren dürfen, ist noch nicht bekannt. Eine Helmpflicht ist für die Nutzung der E-Tretroller nicht vorgesehen.

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