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Europawahl: NPD verliert gegen Stadt Zittau und die Deutsche Bahn

Die rechtsradikale NPD ist mit ihrem Wahlkampf für die Europawahl vor zwei Gerichten unterlegen. Das Verwaltungsgericht Dresden und das Hamburger Landgericht entschieden, dass die Partei bestimmte Wahlplakate abhängen muss und einen bestimmten Wahlwerbespot nicht weiter verwenden darf.

Im ersten Fall geht es um Plakate mit der Aufschrift “Stoppt die Invasion: Migration tötet”, die die Partei unter anderem auch in der sächsischen Stadt Zittau aufgehängt hatte. In diesen Plakaten sahen die Behörden eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und hängte die Plakate ab. Dagegen wehrte sich die NPD vor Gericht, bekam zunächst Recht und unterlag nun in dem Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht.

Ohne Genehmigung in der Berliner S-Bahn gedreht

Nach Auffassung der Richter erfüllen die Plakate den Straftatbestand der Volksverhetzung. Die Maßnahme der Stadt war also rechtens, heißt es in dem Beschluss, mit dem das Gericht einen Eilantrag der Rechtsradikalen zurückwies. Diese legten inzwischen Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht ein. “Wir lassen uns nicht mundtot machen”, teilte der NPD-Landesvorsitzende Jens Baur mit.

Die zweite Entscheidung gegen die Partei aus Hamburg ist hingegen letztinstanzlich. Die Bahn erwirkte eine Unterlassungserklärung, mit der die Verbreitung eines Wahlwerbespots der NPD zur Europawahl gestoppt wurde. Der Grund ist vor allem eine fehlende Drehgenehmigung. Bestimmte Szenen hatte die Partei einfach in der Berliner S-Bahn aufgenommen – ohne die abgebildeten Passanten und Pendler um Erlaubnis zu bitten.

Eine Bahnsprecherin begründete das Vorgehen des Konzerns aber auch mit dem fremdenfeindlichen Inhalt des Spots. Man stehe als Konzern für ein
offenes und tolerantes Europa, sagte die Sprecherin dem Inforadio vom RBB.

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