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WikiLeaks-Gründer: Schwedens Staatsanwaltschaft beantragt Haftbefehl gegen Assange

Die schwedische Staatsanwaltschaft hat die Festnahme von WikiLeaks-Gründer Julian Assange beantragt. Hintergrund seien die Vergewaltigungsvorwürfe gegen den Australier, sagte die stellvertretende Direktorin der Staatsanwaltschaft, Eva-Marie Persson. Es ist der erste Schritt hin zu einem Auslieferungsantrag. Sollte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgen, will diese nach eigenen Angaben einen europäischen Haftbefehl erlassen.

Assange sitzt derzeit in Großbritannien in Haft; vor einem Monat war ihm das ecuadorianische Botschaftsasyl in London entzogen worden. Er verbüßt eine 50-wöchige Haftstrafe. Sie wurde gegen ihn verhängt, weil er 2012 gegen Kautionsauflagen verstoßen und sich der britischen Justiz entzogen hatte.

Wann das Bezirksgericht über den Antrag entscheidet, war zunächst unklar. Vor einer Woche hatten schwedische Staatsanwälte bekannt gegeben, dass sie ihre Ermittlungen zu Vergewaltigungsvorwürfen gegen Assange wieder aufgenommen hätten. Dem 47-Jährigen wird vorgeworfen, 2010 eine Frau in Schweden vergewaltigt zu haben. Er hat das stets bestritten. Andere Vorwürfe sind inzwischen verjährt. Die schwedische Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen 2017 eingestellt, weil es ihr nicht gelungen war, Assange ausführlich zu verhören. Die Schuldfrage blieb aber ungeklärt.

Briten müssen über Auslieferungsgesuche entscheiden

Assange hatte sich 2012 wegen eines schwedischen Auslieferungsantrags in die ecuadorianische Botschaft in London geflüchtet. Der Australier begründete das damit, dass Schweden ihn an die USA ausliefern könne und ihm dort wegen der von WikiLeaks veröffentlichten US-Dokumente ein Prozess und die Todesstrafe drohten.

Die USA werfen Assange Verschwörung mit der Whistleblowerin Chelsea Manning vor. Manning hatte WikiLeaks 2010 – damals noch als Bradley Manning – Hunderttausende geheime Militärdokumente zukommen lassen. Es geht dabei um die US-Militäreinsätze im Irak und in Afghanistan.

Die USA haben offiziell bereits einen Auslieferungsantrag gestellt. Sollte dieser in Konkurrenz zu einem schwedischen europäischen Haftbefehl stehen, müssten die britischen Behörden zwischen den beiden Auslieferungsgesuchen entscheiden.

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