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Waffenbesitz: Schweizer stimmen für strengere Waffengesetze

Bei einem Referendum in der Schweiz hat offenbar die Mehrheit der Bevölkerung für strengere Waffengesetze gestimmt. Dem Schweizer Rundfunk zufolge votierten 66 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit “Ja”. Damit kann die Schweiz eine Angleichung an geltendes EU-Recht vollziehen.

Die Schweizer Regierung hatte gewarnt, dass ein “Nein” den Ausschluss der Schweiz aus dem Schengen-Raum zur Folge haben könne. Die Vizepräsidenten der Waffenlobbygruppe ProTell, Olivia de Weck, sagte der Nachrichtenagentur SDA, es sei “schade, dass die Bevölkerung dem Argument der Angst vor einem Schengen-Austritt gefolgt ist”.

Die Europäische Union hatte ihr Waffengesetz nach den Terroranschlägen 2015 in Frankreich strikter gestaltet. Davon betroffen sind vor allem Käuferinnen und Käufer halbautomatischer Waffen mit großem Magazin. Solche Waffen – beispielsweise Sturmgewehre – gelten künftig auch in der Schweiz als verboten.

Ausnahmen gibt es allerdings für Schützen, Jäger und Sammler. Waffenhändler müssen sämtliche Transaktionen mit Waffen innerhalb von 20 Tagen elektronisch melden, Waffenhersteller alle wesentlichen Waffenbestandteile markieren. Das soll es der Polizei erleichtern, die Herkunft einer Waffe zu klären.

Die meisten Schweizer Männer müssen zwischen ihrem 18. und 30. Lebensjahr einen Militärdienst absolvieren und dürfen ihre Waffe danach behalten. Privater Waffenbesitz ist darum besonders weit verbreitet. Schätzungen zufolge befinden sich in der Schweizer Bevölkerung rund 2,3 Millionen Waffen im Umlauf, das sind etwa drei Stück auf zehn Bürger.

Steuerprivilegien für internationale Konzerne werden abgeschafft

In einem zweiten Referendum sprachen sich am Wochenende rund zwei Drittel der Schweizerinnen und Schweizer für eine Reform aus, die Steuerprivilegien für internationale Konzerne abschafft.

Bislang wurden sogenannte Statusgesellschaften, die ihre Aktivitäten vor allem im Ausland haben, steuerlich begünstigt. Nun müssen sie künftig genauso viel zahlen wie Schweizer Firmen. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hatte in den Schweizer Regeln zur Unternehmensbesteuerung einen unfairen Steuerwettbewerb gesehen.

Schweizerinnen und Schweizer können entweder ein Referendum gegen ein
beschlossenes Gesetz initiieren oder per Volksinitiative eigene Gesetze
vorschlagen. Es gibt jedes Jahr vier Abstimmungstermine. Seit Einführung
des Initiativrechts 1891 sind erst zehn Prozent solcher
Volksinitiativen angenommen worden, fast 200 sind gescheitert.
Wahlberechtigt sind gut fünf Millionen Einwohner. Die Wahlbeteiligung
schwankt je nach Thema zwischen 30 und 60 Prozent.

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