/Verkehrsrecht: Vorfahrtstraße – aber nicht für Fußgänger

Verkehrsrecht: Vorfahrtstraße – aber nicht für Fußgänger

Habe ich als Fußgängerin auf einer
Vorfahrtstraße genau wie Autos Vorfahrt? Grund zum Streit mit einem
Fahrradfahrer war folgender: Ich bin als Fußgängerin die Vogelsanger Straße in
Köln entlang spaziert. Aus der Geisselstraße kam ein Fahrradfahrer, der auf die
Vogelsanger Straße abbiegen wollte und mir meine Vorfahrt genommen hat. Der
Radfahrer sagte, ich hätte warten müssen. Ich meine, Fahrradfahrer hätten hier
– genauso wie Autos – auf Fußgänger warten müssen. Oder etwa nicht?, will
ZEIT-ONLINE-Leserin Francine Peters wissen.

Die Vogelsanger Straße ist mit dem Verkehrsschild “Vorfahrt” (rotes Dreieck mit dickem
schwarzem Pfeil, Zeichen 301) ausgewiesen. Die Leserin läuft offenbar auf dem
Bürgersteig und will die seitlich einmündende Geisselstraße überqueren. Hat sie
also Vorfahrt, da der Gehweg entlang einer Vorfahrtsstraße verläuft?

Nein, sagt
Stefan Herbers, Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Oldenburg: “Zuerst darf der
Autofahrer – oder wie im beschriebenen Beispiel der Radfahrer – aus der
seitlichen Straße auf die Vorfahrtsstraße fahren, erst dann kommt die
Fußgängerin an die Reihe.” Sie muss warten, bis die
seitliche Straße ganz frei ist, bevor sie sie überqueren kann, so Herbers.

Im geschilderten
Fall hatte der Radfahrer also Recht, der behauptete, er habe Vorfahrt. “Im
Alltag warten zwar viele Kraftfahrer oder auch Radfahrer und lassen Passanten
die Straße überqueren, sie müssten es aber nicht”, erklärt Herbers.

Dasselbe
gelte auch an einer Kreuzung ohne Beschilderung mit der Verkehrsregel
“rechts vor links”, ergänzt der Anwalt. “Auch hier muss ein Fußgänger, der
auf einem Gehweg von rechts kommt, den von links kommenden Autofahrer oder
Radfahrer vorlassen”, sagt Herbers.

Anders ist
die Situation dagegen in der Straße, in die eine Auto- oder Radfahrerin beim
Abbiegen einfährt, in beschriebenen Fall in der Vogelsanger Straße. Dort müsse der
Abbiegende die Fußgängerinnen oder Radfahrer vorlassen, die die Fahrbahn überqueren
wollen, erklärt Herbers. Das gelte aber nicht schon vor dem Abbiegen, solange derjenige
noch in der Geisselstraße fährt – wie im Fall der Leserin.

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