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Sekte: Deutschland entschädigt Opfer von Colonia Dignidad

Die Bundesregierung zahlt erstmals Entschädigung an die Opfer der früheren deutschen Sektensiedlung Colonia Dignidad in Chile. Bis zu 10.000 Euro pro Person seien vorgesehen, teilte Staatssekretär Niels Annen mit. Dabei seien rechtskräftig verurteilte Straftäter sowie Führungspersonen von den Hilfen ausgeschlossen. Die Zahlungen würden noch in diesem Jahr beginnen.

Insgesamt hat der Bund im Haushalt eine Million Euro für Entschädigungen eingeplant. Das Geld war aber zunächst mit einer Sperrklausel versehen. Eine gemeinsame Kommission von Vertretern des Kanzleramts und mehrerer Ministerien sowie acht Bundestagsabgeordneten war eingesetzt worden, um über die Hilfen zu beraten. Eine Einigung der Kommission war Voraussetzung für die Zahlung. Die Kommission geht von einem Finanzbedarf von insgesamt 3,5 Millionen Euro aus. 

Zudem soll es einen Fonds “Pflege und Alter” für die Opfer geben, die
keinen Zugang zum deutschen Sozialsystem haben. Nach Angaben der
Kommission gibt es noch rund 240 Betroffene, von denen rund 80 in
Deutschland leben. Mit der Umsetzung des Hilfsfonds soll die
Internationale Migrationsorganisation (IOM) beauftragt werden.

Die Colonia Dignidad war 1961 rund 350 Kilometer südlich von Santiago de Chile von deutschen Auswanderern aus Siegburg bei Bonn gegründet worden. In der Kolonie kam es unter dem 2010 gestorbenen Sektenführer Paul Schäfer jahrzehntelang zu Folter, Zwangsarbeit und Kindesmissbrauch. Während der chilenischen Militärdiktatur wurden auf dem abgeschotteten Areal zudem Regimegegner gefoltert und ermordet. Nach dem Ende der Diktatur von Augusto Pinochet 1990 begann die chilenische Justiz, gegen die Siedlung vorzugehen. Später benannte sich die Siedlung in Villa Baviera um und sagte sich von Schäfer, der 2006 wegen Kindesmissbrauchs in Chile zu 20 Jahren Haft verurteilt worden war, los.

Vor gut einer Woche war bekannt geworden, dass die Ermittlungen in Deutschland gegen Hartmut Hopp, einst Arzt der berüchtigten Sekte, eingestellt worden sind. Es habe sich trotz erheblichen Aufwands kein hinreichender Tatverdacht ergeben, teilte die Staatsanwaltschaft Krefeld mit. Konkrete Hinweise auf Hopps Mitwirkung an Straftaten seien nicht festzustellen gewesen, erklärte Oberstaatsanwalt Axel Stahl. Eine Opferanwältin hat bereits Beschwerde gegen die Einstellung der Ermittlungen angekündigt.

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