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Schaulustige: Gaffer sollen härter bestraft werden

Gaffer, die Rettungseinsätze stören, sollen härter bestraft werden. Das fordern die Länder im Bundesrat. Der Bundestag soll dafür strengere Gesetze gegen Schaulustige einführen, die Fotos oder Videos von Unfallorten machen. Bisher seien lediglich lebende Personen vor bloßstellenden Aufnahmen geschützt, heißt es in dem Beschluss. Das solle auf Tote ausgeweitet werden.

Das Bundesjustizministerium kündigte an, “zeitnah” einen Gesetzentwurf zum Schutz des postmortalen Persönlichkeitsrechts vorlegen. Dies ist auch im Koalitionsvertrag vorgesehen. Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU) warf der Bundespolitik vor, bisher hinter ihren selbstgesetzten Zielen zurückzubleiben. Es sei “schlichtweg abstoßend”, wenn Gaffer Todesopfer fotografierten. “Diese erschreckende ‘Trophäenjagd’ kennt keine Pietät, keinen Respekt vor den Toten mehr.”

Hilflosigkeit eines Menschen darf nicht zur Schau gestellt werden

Polizei, Feuerwehr und Ärzte werden oft bei ihrer Arbeit behindert, weil ihnen der Weg durch neugierige Gaffer versperrt wird, die Fotos machen. 2017 führte der Bundestag härtere Strafen ein: Seitdem gilt es als Straftat, bei Unglücksfällen vorsätzlich Einsatzkräfte zu behindern. Sensationslustige, die Verletzte und verunglückte Autos fotografieren oder filmen, müssen mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren rechnen. Dabei ist egal, ob die Aufnahmen veröffentlicht werden oder nicht – was zählt, ist, dass die Hilflosigkeit eines Menschen zur Schau gestellt wird.

Rettungsdienste versprechen sich allerdings wenig Besserung durch ein neues Verbot und höheren Strafen. Diese brächten nichts, wenn Taten nicht verfolgt werden könnten, sagte der Vorsitzende des Berufsverbands Rettungsdienst, Marco König. Das Problem bestehe aber, da es an Unfallorten zu wenig Polizisten gäbe, die Gaffern ihre Handys abnehmen könnten. Zudem würden Strafverfahren zu häufig eingestellt und gerichtlich nicht verfolgt. Außerdem sei extrem selten, dass Leichen an einem Unfallort nicht sofort abgedeckt würden. Die Verschärfung greife also nicht.

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