/Köthen: Angeklagte wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt

Köthen: Angeklagte wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt

Rund acht Monate nach dem Tod eines herzkranken 22-Jährigen in Köthen hat das Landgericht Dessau-Roßlau die beiden Angeklagten verurteilt. Sie seien der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig. Das Gericht verurteilte den 17 Jahre alten Angeklagten zu einer Strafe von einem Jahr und fünf Monaten. Der ebenfalls aus Afghanistan stammende 19-jährige zweite Angeklagte zusätzlich wegen zwei weiterer Taten zu einer Gesamtstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt.

Der Tod sei kein bloßer Unfall gewesen, sondern durch die Körperverletzung der Angeklagten fahrlässig verursacht worden, begründete die Richterin das Urteil. Der schwer herzkranke Mann war am 8. September 2018 bei einem nächtlichen Streit auf einem Spielplatz gestorben. Laut Rechtsmedizin erlag er einem Herzinfarkt. Nach dem Tod des 22-Jährigen war es in Köthen zu rechtsgerichteten Demonstrationen sowie Gegenprotesten linker Gruppierungen und von Bürgern gekommen. Die Kleinstadt liegt in
Sachsen-Anhalt und hat etwas mehr als 26.000 Einwohnerinnen und Einwohnern.

Zum Zeitpunkt des Vorfalls war die Stimmung ohnehin aufgeladen. Ende August wurde in Chemnitz
ein Mann erstochen. Mutmaßlich von einem Syrer und einem Iraker. Daraufhin formierten sich spontane Protestzüge – in der Innenstadt kam es zu Jagdszenen auf Menschen.

Die Familie des in Köthen gestorbenen Mannes reagierte aggressiv auf die Verkündung des Strafmaßes für die beiden Angeklagten. Ein Bruder des Toten warf einen Tisch um, eine Schwester schrie. Die Justizbeamten mussten eingreifen und die Angeklagten wurden kurzzeitig aus dem Raum geführt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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