/Drugchecking: “Wir vergeben kein Gütesiegel für sorglosen Drogengebrauch”

Drugchecking: “Wir vergeben kein Gütesiegel für sorglosen Drogengebrauch”

Dieses Interview ist Teil des Schwerpunkts zu Drogen im Alltag. Dazu hat ZEIT ONLINE exklusiv Ergebnisse des Global Drug Survey veröffentlicht, der weltweit größten Drogenumfrage, an der rund 35.000 Leserinnen und Leser teilgenommen haben.

Offizielle Stellen sollen psychoaktive Substanzen vom Schwarzmarkt chemisch testen und die Ergebnisse anonym zurückmelden: Das ist die Idee hinter dem sogenannten Drugchecking. Ein neues Berliner Projekt will das nun auf Landesebene ermöglichen. Das Angebot soll Nutzerinnen und Nutzer schützen – vor überdosierten Pillen und möglichen Verunreinigungen. Der Plan ist umstritten. Einige befürchten, legales Drugchecking könnte eine falsche Sicherheit suggerieren und so überhaupt erst zum Konsum verleiten. Auch die rechtliche Machbarkeit ist bislang ungeklärt. Der Pharmazeut und Aktivist Tibor Harrach ist dennoch überzeugt von der Idee.

ZEIT ONLINE: Herr Harrach, seit mehr als zwanzig Jahren setzen Sie sich für eine andere Drogenpolitik ein. Warum?

Tibor Harrach: In den Neunzigerjahren war ich noch selbst emsiger Partygänger. Die Drogenpolitik war damals noch viel restriktiver: Was nicht auf Abschreckung und totale Abstinenz hinauslief, war verpönt. Das wollte ich ändern. Gemeinsam mit anderen Szenegängern, Studierenden, Clubbetreibern und DJs schloss ich mich im Sommer 1995 dem Szeneprojekt Eve & Rave an. Unser erster Erfolg war eine eigene Broschüre über risikoarmen Konsum, die wir in den Berliner Clubs verteilten. Darin stand dann beispielsweise: Teste erst einmal eine halbe Ecstasy-Tablette, anstatt gleich eine ganze zu nehmen – und trinke ausreichend Wasser dazu. Solche Informationen zum Safer Use sind heute weit verbreitet. Doch damals verursachte das ein großes Trara. Das Jugendamt Offenbach beantragte sogar, den Flyer zu indizieren – ohne Erfolg.

Drugchecking: Tibor Harrach setzt sich als Pharmazeut für ein offizielles Drugchecking-Angebot ein. Mit dem Partyprojekt Eve & Rave startete er bereits in den 1990er Jahren einen ersten Anlauf – unterstützt dem gerichtsmedizinischen Institut der Charité. Als die Polizei die Labore durchsuchte, nahm die Idee ein jähes Ende. Nun fördert der Berliner Senat ein neues Projekt, das Harrach als pharmazeutischer Koordinator unterstützt. Außerdem war er zehn Jahre lang Sprecher der Landearbeitsgemeinschaft Drogenpolitik von Bündnis 90/Die Grünen Berlin.

Tibor Harrach setzt sich als Pharmazeut für ein offizielles Drugchecking-Angebot ein. Mit dem Partyprojekt Eve & Rave startete er bereits in den Neunzigerjahren einen ersten Anlauf – unterstützt von dem gerichtsmedizinischen Institut der Charité. Als die Polizei die Labore durchsuchte, nahm die Idee ein jähes Ende. Nun fördert der Berliner Senat ein neues Projekt, das Harrach als pharmazeutischer Koordinator unterstützt. Außerdem war er zehn Jahre lang Sprecher der Landearbeitsgemeinschaft Drogenpolitik von Bündnis 90/Die Grünen Berlin.
© privat

ZEIT ONLINE: Wie kam es zu der Idee, Drugchecking anzubieten?

Harrach: Wir konnten zwar informieren, wie die Substanzen wirken. Was aber wirklich in den Pulvern und Pillen war, die in der Szene kursierten, wusste man nicht. Stattdessen gingen die wildesten Gerüchte rum: Rattengift solle da drin sein, Strychnin, Heroin. Also machte sich der Verein auf die Suche nach einem Labor, das bereit war, Proben auszuwerten. Fündig wurden wir beim gerichtsmedizinischen Institut der Charité, das damals noch allein der Humboldt-Universität unterstellt war. Die näherten sich dem Thema eher mit einer wissenschaftlichen Neugier. In welches Fahrwasser sie sich begaben, war ihnen vermutlich nicht ganz klar.

ZEIT ONLINE: Wie sah der Service denn aus?

Harrach: Interessierte konnten ihre Pillen bei uns anonym abgeben oder einschicken – zusammen mit einem Codewort. Wer Geld hatte, legte auch die 70 DM bei, die die Analyse kostete. Wir gaben die Proben dann an die Gerichtsmedizin weiter. Die stellten eine hochwertige Analytik bereit: Welche Wirkstoffe sind drin, welche Verunreinigungen? Und wie viel davon ist drin? Wenn wir eine Probe montags oder dienstags erhielten, war das Ergebnis meist am Freitag da – pünktlich zu den Partys am Wochenende also. Die Ergebnisse fassten wir in Listen zusammen und verteilten sie in den Clubs. Die Giftzentrale in Nordrhein-Westfalen veröffentlichte die Ergebnisse sogar im Internet. Damals war das noch eine absolute Neuheit. Übrigens stießen wir bei den Analysen auf deutlich weniger Verunreinigungen als erwartet. Das größte Problem war die schwankende Dosierung der Ecstasy-Tabletten. Enthielt eine Pille besonders viel MDMA oder unerwartete Inhaltsstoffe – etwa Paracetamol oder Crystal Meth –, gaben wir zusätzliche Warnungen aus. Insgesamt ließen wir in der Zeit etwa 200 Proben analysieren.

ZEIT ONLINE: Was waren die Reaktionen auf das neue Angebot?

Harrach: Bei den Partygästen waren die Informationen sehr begehrt. Auch die Clubs selbst waren gut auf uns zu sprechen. Und es gab ein großes Medienecho. Sogar die Bild berichtete über uns. Aber mit der zunehmenden Bekanntheit wurden auch die Strafverfolgungsbehörden auf uns aufmerksam. Im Juli 1996 führte die Polizei eine Razzia in den Vereinsräumen von Eve & Rave durch – drei Tage nach der Love Parade. Allerdings konnten sie keine verdächtigen Substanzen finden. Später durchsuchten sie sogar die Laborräume des gerichtsmedizinischen Instituts der Charité. Das war schon ein starkes Stück. Immerhin war es eine renommierte Einrichtung, die auch im Auftrag des Staates tätig war. Gegen drei Vereinsmitglieder von Eve & Rave leitete die Staatsanwaltschaft Strafverfahren ein.

ZEIT ONLINE: Was wurde ihnen zur Last gelegt?

Harrach: Man warf ihnen vor, ohne entsprechende Genehmigung Betäubungsmittel besessen zu haben. Beim Prozess begleiteten uns die Strafrechtsexperten Cornelius Nestler und Felix Herzog, die eine hochqualifizierte Verteidigungsschrift verfassten – immerhin hatte das Verfahren einen hohen symbolischen Wert. Was die Boten von Eve & Rave machten, argumentierten sie, sei kein Besitz im Sinne des Betäubungsmittelrechts. Schließlich hatten sie die Substanzen nur entgegengenommen und beim Labor der Charité abgegeben. Das Amtsgericht Tiergarten und das Landgericht Berlin sahen das offenbar ähnlich: Sie ließen keine Anklage dazu.

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