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Taschenhersteller: Bree beantragt Insolvenz in Eigenverwaltung

Der Taschenhersteller Bree hat beim Amtsgericht Hamburg die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beantragt. Trotz intensiver Bemühungen und einer kompletten Neuaufstellung sei es nicht gelungen, das Geschäft in die schwarzen Zahlen zurückzuführen, heißt es in einer Mitteilung des Unternehmens. Bree hatte im vergangenen Jahr die Firmenzentrale von Hannover nach Hamburg verlegt und die Zahl der Mitarbeiter deutlich verringert.

Zusätzlich habe man versucht, durch eine Modernisierung der Ladengeschäfte und einen neuen Onlineshop den Umsatz zu steigern, hieß es. Die Strategie sei nicht schnell genug aufgegangen. In den rund 30 Filialen laufe das Geschäft zwar zufriedenstellend, der Anteil des Onlineumsatzes liege aber noch immer bei lediglich fünf Prozent. “Das ist selbst für die erfolgreiche Traditionsmarke Bree zu wenig, um überleben zu können.” Andere Taschenhersteller erzielten aktuell bereits 20 Prozent ihres Umsatzes im Onlinegeschäft.

Bree sei nun auf der Suche nach einem “starken, international erfolgreichen Investor aus der Branche”. Aufgabe der Geschäftsleitung sei nun gemeinsam mit dem vom Amtsgericht bestellten Sachwalter, einen solchen Investor zu finden. Das Geschäft werde weiterlaufen, Löhne und Gehälter seien durch das Insolvenzgeld gesichert.

Laut Medienberichten beschäftigt Bree etwa 200 Mitarbeiter. Die Gründerfamilie Bree ist aus dem Unternehmen ausgestiegen. Die Anteile liegen nun bei der Vermögensverwaltung einer Familie, die anonym bleiben will.

Ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung zielt statt einer Abwicklung auf die Sanierung eines Unternehmens. Die Geschäftsleitung bleibt im Amt, ihr wird aber ein Sachverwalter von außen zur Seite gestellt. Die alte Geschäftsführung behält so große Teile der Verfügungsgewalt, die Firma ist aber vor Vollstreckungen und Zwangsmaßnahmen von Gläubigern geschützt.

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