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Solidaritätszuschlag: Soli sollte laut Gutachten bis 2020 abgeschafft werden

Aus verfassungsrechtlicher Sicht sollte der Solidaritätszuschlag spätestens bis zum Jahr 2020 abgeschafft werden. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten, das der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, im Auftrag der FDP-Fraktion erstellt hat.

Der teilweise Wegfall des Soli ab 2021, auf den sich die große Koalition geeinigt hat,
verstoße gegen das Grundgesetz, sagte Papier. Der Solidarpakt II läuft zum Ende dieses Jahres aus. Nach Meinung des Juristen ist die Erhebung des Soli danach nicht mehr zu rechtfertigen: Der Solidaritätszuschlag sei für Ausnahmesituationen vorgesehen und deswegen tendenziell vorübergehend. Sollte der Staat dauerhaft mehr Geld benötigen, müssten reguläre Steuern wie etwa die Einkommenssteuer angepasst werden. Die Einnahmen aus dem Soli stehen, anders als etwa die Einkommenssteuer, allein dem Bund zu.

Im aktuellen Koalitionsvertrag von Union und SPD ist vorgesehen, dass 90 Prozent derjenigen, die derzeit für den Soli zahlen, den Zuschlag ab 2021 nicht mehr abführen müssen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf dazu will Finanzminister Olaf Scholz (SPD) noch in diesem Jahr vorlegen. Die Kosten für diese teilweise Abschaffung – rund zehn Milliarden Euro pro Jahr – muss der Bund tragen. Die Unionsparteien fordern eine vollständige Abschaffung. Finanzpolitische Vertreter von CDU und CSU warnten jedoch, dass dieser Schritt angesichts der Kapazitäten im Finanzhaushalt möglicherweise warten müsse.

Jährliche Höhe des Solidaritätszuschlags für verschiedene Einkommen (Single)

Jährliche Höhe des Solidaritätszuschlags für verschiedene Einkommen (Single)

Quelle: BMF © ZEIT Grafik

Die FDP hingegen setzt sich dafür ein, den Zuschlag zum 1. Januar 2020 vollständig zu streichen. Das sei “nicht nur politisches Gebot, sondern auch finanzierbar”, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Christian Dürr. Andernfalls riskiere die Bundesregierung einen “offenen Verfassungsbruch”. 

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