/Mordserie: Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft für Niels H.

Mordserie: Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft für Niels H.

Im Prozess um die mutmaßliche Mordserie des früheren Krankenpflegers Niels H. an Klinikpatienten hat die Anklage vor dem Landgericht Oldenburg ihr Plädoyer vorgebracht. Die zuständige Oberstaatsanwältin Daniela Schiereck-Bohlmann forderte eine lebenslange Haft für H. und beantragte, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Damit wäre ein vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren unmöglich.

Der Angeklagte habe aus Heimtücke und niederen Beweggründen die
Arg- und Wehrlosigkeit derer ausgenutzt, die als Patienten besonderen
Schutz bedurften, hieß es im
Plädoyer der Staatsanwältin. In lediglich drei von 100 untersuchten Fällen sehe sie keine hinreichenden Beweise für eine Mordtat. 70 der 100 untersuchten mutmaßlichen Morde könnten als erwiesen angesehen werden. H. selbst hat 43 Taten gestanden. Fünf Fälle bestritt er ausdrücklich, an die übrigen konnte er sich laut eigener Aussage nicht mehr erinnern.

Seit mehr als fünf Monaten wird vor dem Oldenburger Gericht der Fall des ehemaligen Pflegers Niels H. verhandelt: Zwischen den Jahren 2000 und 2005 soll der Krankenpfleger H. in zwei Krankenhäusern in Oldenburg und Delmenhorst
Intensivpatienten getötet haben. Er habe den Patientinnen und Patienten im Alter von 34 bis 96 Jahren eigenmächtig Medikamente verabreicht, die lebensbedrohliche Zustände ausgelöst hätten, um sie anschließend wiederzubeleben. Nach Einschätzung der Oberstaatsanwältin habe sich H. “als Retter gerieren wollen”. Er habe billigend in Kauf genommen, dass Patienten bei den durch ihn ausgelösten Wiederbelebungsmaßnahmen sterben würden.

Wegen des Todes von sechs Patienten auf der Delmenhorster
Intensivstation hatte das Landgericht Oldenburg den 42-Jährigen bereits
2015 zu einer lebenslangen Haft verurteilt. Dieses Strafmaß soll in das neue Urteil einfließen, das am 6. Juni erwartet wird. Die Voraussetzungen für eine an die Haft anschließende Sicherheitsverwahrung sind nach Ansicht der Anklage nicht erfüllt.

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