/Staatssicherheit: Öffentlicher Dienst wird bis 2030 auf Stasi-Tätigkeit überprüft

Staatssicherheit: Öffentlicher Dienst wird bis 2030 auf Stasi-Tätigkeit überprüft

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Bewerber und Bewerberinnen im öffentlichen Dienst können auch künftig auf frühere Tätigkeiten für die Staatssicherheit in der DDR überprüft werden. Das beschloss das Bundeskabinett mit einer Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes: Bis zum Jahr 2030 erfolge weiterhin eine Prüfung auf hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für die Stasi. Die bisherige Regelung gilt nur noch bis zum Ende dieses Jahres.

Auf frühere Stasi-Tätigkeiten können zum Beispiel Mitglieder der Bundesregierung, Soldaten, Richterinnen und Beschäftigte öffentlicher Stellen ab einer bestimmten Besoldungsstufe überprüft werden. Falls Hinweise auf eine Stasi-Vergangenheit vorlägen, gelte dies auch für alle anderen Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Auf die Verlängerung des Gesetzes hatten sich Union und SPD im Koalitionsvertrag geeinigt.

Die Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) hob die Bedeutung des Kabinettsbeschlusses hervor: “Viele Menschen, die von der Staatssicherheit der DDR ausgespäht,
verfolgt und oftmals schweren Repressionen ausgesetzt wurden, leiden bis
heute unter den Folgen. Nicht zuletzt aus Respekt vor diesen Opfern der
SED-Diktatur ist eine Überprüfung möglicher informeller Mitarbeiter
weiterhin notwendig und wichtig.” Damit werde die weitere Aufarbeitung
des Unrechts, das vielen in der DDR widerfahren sei, nachhaltig gestärkt.

Im Jahr 2018 wurden nach Angaben der Stasi-Unterlagenbehörde 167 Anträge auf Überprüfung eines Mitarbeiters im öffentlichen Dienst und 446 Anträge auf Überprüfung von Mandatsträgern gestellt.

Die Bundesbehörde für Stasi-Unterlagen
verwaltet und bewertet die noch existierenden Unterlagen der Stasi. Hauptsitz der
Behörde ist Berlin, in den ostdeutschen Bundesländern gibt es
Außenstellen. Alle Bürgerinnen und Bürger, über die in der DDR eine Stasi-Akte angelegt worden ist, haben das Recht auf Einblick in die gesammelten Informationen.

Ein weiterer Beschluss des Kabinetts sieht vor, dass Opfer des SED-Regimes in der DDR leichter entschädigt werden können. So seien künftig keine Fristen mehr zu beachten, um einen Antrag auf Rehabilitierung zu stellen.

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