/Mindestlohn: Bundeskabinett beschließt Gehaltsuntergrenze für Azubis

Mindestlohn: Bundeskabinett beschließt Gehaltsuntergrenze für Azubis

Auszubildende in Deutschland sollen nach dem Willen der Bundesregierung einen Mindestlohn bekommen. Gelten soll die Untergrenze von zunächst 515 Euro im Monat für neue Ausbildungsverträge ab Januar 2020, wie aus einem Gesetzentwurf des Bildungsministeriums hervorgeht, den das Kabinett beschloss. Damit gäbe es erstmals eine gesetzliches Mindestvergütung für Azubis.

Der Mindestlohn für das das erste Ausbildungsjahr soll jährlich steigen: Wer 2021 seine Lehre beginnt, soll mindestens 550 Euro bekommen, 2022 sollen es 585 Euro sein und im Jahr darauf 620 Euro. Im zweiten Ausbildungsjahr soll sich die Mindestvergütung um 18 Prozent erhöhen, im dritten um 35 Prozent. Allerdings sollen die Tarifpartner auch nach unten von den neuen Untergrenzen abweichen können. Für an einen Tarif gebundene Unternehmen sollen so in bestimmten Regionen oder Branchen andere Vergütungen gelten können.

Ursprünglich hatte Karliczek für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Mindestvergütung 504 Euro im ersten Lehrjahr vorgesehen. Dies hatte die SPD als zu niedrig abgelehnt.

Verdi fordert Nachbesserungen

Nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit verdienten Ende 2017 fast 65.000 Azubis in Deutschland weniger als 400 Euro im Monat, weitere 50.000 unter 500 Euro. Das sind zusammen mehr als sieben Prozent aller Auszubildenden. Unter der neuen Mindestlohn-Grenze lagen 2018 nach Daten des Bundesinstituts für Berufsbildung beispielsweise Raumausstatter-Lehrlinge, die in Ostdeutschland 480 Euro im Monat verdienen, aber auch Schornsteinfeger mit 450 Euro und ostdeutsche Friseure mit 325.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) kritisierte, die
Höhe von Azubi-Vergütungen sollte “allein Sache der Sozialpartner sein”.
Eine bundesweit einheitliche, staatlich festgelegte Mindestvergütung
werde der unterschiedlichen Situation der Betriebe nicht gerecht.
Besonders kleine Handwerksbetriebe in strukturschwachen Regionen würden
belastet.

Die Gewerkschaft Verdi forderte hingegen
Nachbesserungen, “insbesondere bei der Höhe der
Mindestausbildungsvergütung”. Außerdem müsse der Geltungsbereich
erweitert werden, da viele Azubis und dual Studierende nicht davon
profitieren würden, etwa Physiotherapeuten und Medizinisch-technische
Assistentinnen.

Kritik an neuen Abschlussbezeichnungen

Mit dem geplanten Gesetz von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) soll zudem die berufliche Weiterbildung gestärkt werden. Eingeführt werden sollen dafür neue übergreifende Abschlussbezeichnungen. Dabei soll der neue Bachelor Professional dem heutigen Meister entsprechen. Beispielsweise auf dem Meisterbrief eines Bäckers soll künftig auch die Abschlussbezeichnung Bachelor Professional im Bäckereihandwerk aufgeführt sein. Für noch höherwertigere Abschlüsse wie Betriebswirt soll es den Abschluss Master Professional geben, beispielsweise in Betriebswirtschaft. Außerdem soll noch mehr Azubis eine Ausbildung in Teilzeit ermöglicht werden, etwa Geflüchteten und behinderten Menschen.

Mit den einheitlichen Bezeichnungen soll erreicht werden, dass die
Berufsausbildung verstärkt als gleichwertig zur akademischen Bildung
anerkannt wird. In anderen Ländern ohne duale Ausbildung soll besser
erkennbar sein, welchem Universitätsabschluss die jeweilige Ausbildung
entspricht.

Der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz, Peter-André Alt, warnte vor Verwirrung im Bildungssystem: “Die im Zuge der Novellierung
geplanten neuen Bezeichnungen für berufliche Abschlüsse dürfen so nicht
stehen bleiben.” Auch der Hauptgeschäftsführer des Industrieverbands
Gesamtmetall, Oliver Zander, warnte vor Intransparenz und
Missverständnissen.

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