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EuGH: Das Gespenst in der Stechuhr

Den Reaktionen zufolge muss am Dienstag das Jüngste Gericht getagt haben:
Gewerkschaften sahen das Paradies der Werktätigen angebrochen, während Arbeitgeberverbände vor
dem Höllenfeuer warnten. Dabei hatte doch nur der Europäische Gerichtshof geurteilt, dass die
Arbeitszeiten aller Angestellten in der Europäischen Union systematisch erfasst werden müssen.
Nur so könne man sie vor Überlastung und Ausbeutung schützen.

Diese simple logische Schlussfolgerung bedeutet nicht zwangsläufig eine Stechuhr für alle, wie der Auslegungsextremismus beider Seiten vielleicht erwarten lässt. Zwar ist die Grenze zwischen Arbeits- und Freizeit manchmal schwer zu ziehen. Ein Fließbandarbeiter bei Volkswagen etwa wird außerhalb der Fabrik auch beim besten Willen keinen Golf zusammenschrauben, während dem Werbetexter kaum verboten werden kann, morgens unter der Dusche eine gute Idee zu haben. Dennoch sollte man das Urteil gelassen betrachten.

Jeder Angestellte sieht auf seiner Gehaltsabrechnung monatlich viele verschiedene Posten – vom Bruttogehalt über Boni bis zu Steuern, Sozialbeiträgen, vermögenswirksamen Leistungen, Beiträgen zur Betriebsrente und Fahrtkostenzuschüssen. Der Teil seines Arbeitsverhältnisses, der mit Geld zu tun hat, kann also problemlos bis auf den letzten Cent aufgeschlüsselt werden. Warum soll der andere Teil, der mit der Arbeitszeit zu tun hat, nicht ebenso detailliert in Minuten aufgeschlüsselt werden können? Jedes Unternehmen, das Arbeitszeiten heute schon erfasst, weiß übrigens, wie das geht. Das ist weniger eine technische als vielmehr eine kulturelle Frage.

Und was ist mit den Angestellten in Start-ups, den Kreativen und Wissensarbeitern, die bislang auf Vertrauensbasis tätig sind? Für sie kann man flexible Lösungen entwickeln. Der Europäische Gerichtshof hat den Mitgliedsstaaten ja erlaubt, bei der Neuregelung der Arbeitszeiterfassung die Besonderheiten und sogar die Größe bestimmter Unternehmen zu berücksichtigen. Eine Stechuhr für alle, inspiriert von der Fabrikarbeit des 19. Jahrhunderts, wird es also nicht geben. Ganz egal, ob man sie als Segen oder Teufelswerk betrachtet.

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