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Bundeskabinett: Hebammen müssen künftig studieren

Das Bundeskabinett hat den von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgelegten Gesetzentwurf zur Reform der Hebammenausbildung beschlossen. Künftig sollen Geburtshelferinnen und Geburtshelfer ein duales Studium mit einem hohen Praxisanteil absolvieren. Das duale Studium soll sechs bis acht Semester dauern und die wissenschaftliche Theorie mit der Praxis verknüpfen.

“Mit dieser Reform machen wir die Hebammenausbildung moderner und attraktiver”, warb Spahn für seinen Entwurf, der Anfang Januar 2020 in Kraft treten soll. “Künftig werden Hebammen in einem dualen Studium auf die wachsenden Anforderungen in der Geburtshilfe vorbereitet.”

Das duale Studium verbindet ein wissenschaftliches Studium mit einer beruflichen Ausbildung. Für die gesamte Dauer wird eine Vergütung gezahlt. Voraussetzung für das Studium ist eine zwölfjährige Schulausbildung oder eine abgeschlossene Ausbildung in einem Pflegeberuf. Die sechs bis höchstens acht Semester schließen mit einer staatlichen Prüfung ab, nach der die Berufsbezeichnung “Hebamme” geführt werden kann.

Mit dem Entwurf setzt der Bundesgesundheitsminister eine entsprechende Richtlinie der Europäischen Union rechtzeitig um und muss noch von Bundestag und Bundesrat bewilligt werden. Als weitere Maßnahme soll die Berufsbezeichnung “Hebamme” einheitlich
für alle Geschlechter gelten. Die männliche Sonderbezeichnung
“Entbindungspfleger” entfällt.

Bislang werden Hebammen drei Jahre lang an Hebammenschulen ausgebildet. Voraussetzung ist die mittlere Reife oder ein gleichwertiger Schulabschluss.  

In Deutschland gibt es nach Angaben des Deutschen Hebammenverbandes rund 23.000 Hebammen, aber nur noch etwa jede Zweite arbeitet im Kreißsaal. Die reformierte Ausbildung soll zur Attraktivität und Aufwertung des Berufs beitragen.

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