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Abmahnmissbrauch: Regierung erschwert Abmahnungen

Abmahnungen durch Anwälte sollen gesetzlich erschwert werden, um Missbrauch zu verhindern. Die Bundesregierung beschloss einen Entwurf, mit dem die finanziellen Anreize für Abmahner
geringer werden und die Voraussetzungen für Abmahnungen zugleich höher werden sollen.
So sollen Abgemahnte Gegenansprüche einfacher geltend machen können:
Abmahner sollen sich künftig auch nicht mehr selbst einen für sie
günstigen Gerichtsort aussuchen dürfen. 

Abmahnungen sind ein Geschäftsmodell: Anwälte und Vereine suchen etwa in Internetauftritten nach kleinen Fehlern, etwa im Impressum oder in den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dann verschicken sie eine Abmahnung
oder Aufforderung, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Die Angeschriebenen müssen dem nachkommen und die Kosten der Anwaltskanzlei tragen. Die Kanzleien können bei
jedem Folgefehler Geld verlangen.  

Mögliche Strafen sollen bei unerheblichen Verstößen durch das Gesetz begrenzt werden. Außerdem müssen Verbände, die abmahnen wollen, mindestens 75 Mitglieder haben und seit einem Jahr im Vereinsregister stehen. Sie müssen vom Bundesamt für Justiz überprüft und auf eine Liste eingetragen werden. 

Kritik von Anwälten, Zustimmung aus dem Handwerk

Hintergrund des Gesetzentwurfes ist unter anderem die Deutsche Umwelthilfe. Sie muss sich vor allem seit dem Dieselskandal gegen den Vorwurf wehren, mit Abmahnungen gezielt Geld einzunehmen. Sie hat auf dem Klageweg in zahlreichen Kommunen Fahrverbote für Diesel erwirkt. Nach eigenen Angaben mahnt die Umwelthilfe jede Woche etwa 30 Verstöße ab und führt rund 400 Gerichtsverfahren im Jahr. Die damit erzielten Einnahmen machten zuletzt gut ein Viertel des DUH-Haushalts aus. Sie geriet auch schon wegen ihrer steuerrechtlichen Gemeinnützigkeit in die Kritik, ein CDU-Parteitag hatte beschlossen, sie überprüfen zu lassen.

Der Deutsche Anwaltverein kritisierte den beschlossenen Gesetzentwurf. Unternehmen ärgerten sich zu Recht, wenn sich ihre Konkurrenten Zeit und Geld sparten und gesetzlichen Anforderungen etwa bei Impressum oder Produktkennzeichnung nicht erfüllten, hieß es von dem Verband. Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) dagegen sprach von einem guten Ausgleich zwischen “dem wichtigen Anliegen des Datenschutzes und dem Schutz kleiner und Kleinstunternehmen vor missbräuchlichen Abmahnungen”.

Das deutsche Handwerk begrüßte die Pläne im Grundsatz, denn gerade Handwerksbetriebe seien “häufig Adressat massenhafter und unseriöser Abmahnungen”. Allerdings gehe der Gesetzentwurf bei der Beschränkung der Befugnis zu weit, denn es werde auch einem Teil der Handwerksorganisationen die Abmahnbefugnis entzogen, beklagte der Branchenverband ZDH.

Der Bundestag soll nun über den Gesetzentwurf beraten und darüber abstimmen.

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