/Professorentitel: AfD entfernt akademische Titel von Gunnar Beck auf Website

Professorentitel: AfD entfernt akademische Titel von Gunnar Beck auf Website

Die AfD hat Professoren- und Doktortitel eines ihrer Europakandidaten auf ihrer Website gestrichen. Die Partei wurde zuvor kritisiert, weil ihr Kandidat Gunnar Beck einen Professorentitel in Deutschland möglicherweise zu Unrecht trägt. Der 53-Jährige aus Nordrhein-Westfalen
hatte sein Verhalten als “juristisch einwandfrei und inhaltlich richtig” rechtfertigt.

Der Kandidat stand auf Listenplatz zehn und war dort als “Prof. Dr. Gunnar
Beck” vorgestellt worden. Darunter stand: “Prof. Dr. Gunnar Beck ist 53
Jahre alt.” Am Abend wurde er als “DPhil Barrister-at-Law Gunnar Beck”
präsentiert. Darunter steht nun nur noch: “Gunnar Beck ist 53 Jahre
alt.”

Der Deutschlandfunk hatte berichtet, Beck habe sich auch im November vergangenen Jahres beim Listen-Parteitag der AfD
zur Europawahl als “Professor” vorgestellt. Dies sei er aber gar nicht.
Er unterrichte an der SOAS University of London Europarecht und
Rechtstheorie und trage dort die Bezeichnung “Reader in Law”, nicht
Professor. Das zuständige NRW-Wissenschaftsministerium habe auf Anfrage
mitgeteilt, die schlichte Umwandlung einer englischen Hochschulfunktion
in einen deutschen Titel sei ausgeschlossen.

Beck hatte erklärt, er arbeite seit vielen Jahren als Barrister-at-Law
(Rechtsanwalt) und Hochschullehrer in Großbritannien. Die Verwaltung der
renommierten Universität Oxford definiere die Berufsbezeichnung “Reader”
als eine Position zwischen einem Professor mit Lehrstuhl und einem
Associate Professor, also einem außerordentlichen oder Professor ohne
Lehrstuhl. Viele britische Universitäten hätten die Berufsbezeichnung
Reader mittlerweile durch die Bezeichnungen Associate Professor,
Professor oder zuweilen Titular Professor ersetzt.

Wenn er seine
Berufstätigkeit als Professor und Anwalt/Fach- beziehungsweise
Prozessanwalt für EU-Recht in London angegeben habe, “ist diese
Übersetzung zutreffend”, hieß es in Becks Erklärung. Denn es sei
stets offensichtlich gewesen, dass er in Großbritannien und nicht in
Deutschland arbeite “und die deutschen Begriffe den Sachverhalt seiner
Berufstätigkeit inhaltlich richtig beschreiben”.

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