/Azubi-Mindestlohn: Anja Karliczek schlägt Gehaltsuntergrenze für Auszubildende vor

Azubi-Mindestlohn: Anja Karliczek schlägt Gehaltsuntergrenze für Auszubildende vor

Das Bundesbildungsministerium hat dem Kabinett ein neues Berufsbildungsgesetz zur Abstimmung vorgelegt. Dieses sieht vor, dass Azubis von 2020 an im ersten Ausbildungsjahr monatlich mindestens 515 Euro erhalten, berichteten die Zeitungen der Funke Mediengruppe unter Berufung auf das Ministerium. Dem Bericht zufolge sieht die von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) angestoßene Reform vor, dass
die Mindestausbildungsvergütung über vier Jahre hinweg
schrittweise erhöht wird: 2021 auf 550 Euro, 2022 auf 585 und
schließlich auf 620 Euro im Jahr 2023. Auch der Mindestsatz für
Auszubildende im zweiten und dritten Lehrjahr soll demnach gestaffelt
werden.

Mit der Reform wird erstmals in Deutschland eine gesetzliche
Untergrenze für die Bezahlung von Auszubildenden festgelegt. Allerdings
können sich Unternehmen und Gewerkschaften bei Tarifverhandlungen auch
auf niedrigere Sätze einigen. “Die festgesetzte Höhe der Mindestausbildungsvergütung ist Anerkennung
der Leistung der Auszubildenden im Betrieb. Anderseits muss aber auch
sichergestellt sein, dass die Motivation der Betriebe erhalten bleibt,
Ausbildungsplätze anzubieten”, hieß es den Angaben zufolge dazu aus dem Ministerium.

Von der neuen Regelung dürften dem
Bericht zufolge vor allem Auszubildende in Betrieben ohne Tarifbindung
und in kleinen Betrieben in Ostdeutschland profitieren. Laut
Zahlen des Bundesinstituts für Berufsbildung verdienen demnach etwa
Fleischerlehrlinge im ersten Jahr ihrer Ausbildung nur 310 Euro
monatlich. Auch angehende Raumausstatter (480 Euro), Friseure
(325 Euro) und Schornsteinfeger (450 Euro) verdienen in den östlichen
Bundesländern deutlich weniger als den nun geplanten Mindestsatz.

Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes ist laut Ministerium die
rechtliche Verankerung von drei Fortbildungsstufen und die Einführung
von einheitlichen Bezeichnungen nach einer erfolgreichen Weiterbildung:
Neben den traditionellen Titeln wie “Meister” soll es dann zum Beispiel
auch einen “Bachelor Professional” oder einen “Master Professional” geben. “Damit sollen diese Qualifikationen auf dem internationalen
Arbeitsmarkt vergleichbarer werden”, hieß es aus dem Ministerium. Die
bewährten Titel blieben aber bestehen.

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