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Whistleblowerin: Chelsea Manning aus Haft entlassen

Die ehemalige Militärgeheimdienstanalystin und Whistleblowerin Chelsea Manning ist aus der Haft entlassen worden. Sie kam am Donnerstag nach mehr als zwei Monaten aus dem Gefängnis in Alexandria im US-Staat Virginia frei, berichten mehrere Nachrichtenagenturen.

Manning hatte dort 62 Tage eingesessen. Grund war ihre Weigerung, vor einer Geschworenenjury auszusagen, die gegen die Enthüllungsplattform Wikileaks ermittelte. Manning selbst hatte geheimes Material an Wikileaks weitergegeben und saß deshalb sieben Jahre in einem Militärgefängnis, ehe ihr der damalige Präsident Barack Obama den Großteil ihrer ursprünglichen Haftstrafe von 35 Jahren erließ.

Manning war am 8. März in Beugehaft genommen worden. Ihre Anwälte teilten am Freitag mit, ihrer Mandantin sei bereits vor ihrer Freilassung eine neue Vorladung vor eine anderen Grand Jury zugestellt worden. Vor diesen Geschworenen solle die Whistleblowerin bereits am kommenden Freitag aussagen. Es sei deshalb denkbar, dass sie noch am selben Tag wieder wegen Missachtung des Gerichts in Beugehaft genommen werde.

Die Anwälte hatten in einem Gerichtsantrag gegen eine Inhaftierung Mannings wegen Missachtung der Justiz argumentiert: Ihre Mandantin habe bewiesen, dass sie zu ihren Prinzipien stehen und nicht aussagen werde – ganz egal wie lange sie ins Gefängnis müsse.

Laut Bundesrecht dürfen unkooperative Zeugen nur wegen Missachtung der Justiz verhaftet werden, wenn eine Chance besteht, dass sie durch einen Gefängnisaufenthalt zu einer Aussage zu bewegen sind. Sollte ein Richter zum Schluss kommen, dass dies im Fall Manning eine reine Strafmaßnahme wäre, könnte sie nicht in Gewahrsam genommen werden.

In einer acht Seiten langen Mitteilung an die Grand Jury unterstrich Manning ihre Entschlossenheit, die Aussage zu verweigern. Eine Kooperation sei keine Option, schrieb sie. Dies zu tun, würde bedeuten, all ihre Prinzipien, Errungenschaften und Opfer wegzuwerfen sowie ihren über Jahrzehnte aufgebauten Ruf auszulöschen.

Manning erklärte auch, dass sie in Haft wegen körperlicher Probleme unverhältnismäßig gelitten habe. Dies hänge mit unzureichender Betreuung nach einer Operation zur Geschlechtsangleichung zusammen.

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