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Industriekonzern: Thyssenkrupp gibt Plan für Aufspaltung auf

Die Fusion der Stahlsparten von Thyssenkrupp und dem indischen Konkurrenten Tata und die damit verbundene Aufspaltung des Konzerns wird abgesagt. Man erwarte, dass die EU-Kommission die Fusion untersage, teilte Thyssenkrupp mit. Es gebe anhaltende Bedenken der Kommission, hieß es zur Begründung. Der Vorstand habe daher die “strategischen Optionen für das
Unternehmen neu bewertet” und werde dem Aufsichtsrat vorschlagen, die
geplante Teilung abzusagen, teilte Thyssenkrupp mit.

Beide Unternehmen wollten keine weiteren Zusagen oder Nachbesserungen machen, weil sonst die angestrebten Synergieeffekte stark beeinträchtigt würden. Stattdessen wolle sich der Konzern nun grundlegend neu ausrichten – dazu
gehöre unter anderem eine “schlankere Holding-Struktur”. Der Vorstand
will dem Aufsichtsrat auch vorschlagen, das Aufzugsgeschäft von
Thyssenkrupp an die Börse zu bringen.

Die Fusion galt als ein Kernstück des geplanten Umbaus des Konzerns. Die beiden Partner hatten nach langen Verhandlungen im Juni 2018 die Fusion ihrer europäischen Stahlsparten beschlossen. An dem neuen Gemeinschaftsunternehmen mit Sitz in den Niederlanden sollte Thyssenkrupp 50 Prozent der Anteile halten.

Durch den Zusammenschluss wäre Europas zweitgrößter Stahlkonzern entstanden: 48.000 Mitarbeiter und Werke in Deutschland, Großbritannien und den Niederlanden.

Ziel von Thyssenkrupp war es, sich von dem stark schwankungsanfälligen Stahlgeschäft weitgehend zu verabschieden. Man rechnete mit jährlichen Einsparungen von 400 bis 500 Millionen Euro.

Allerdings stand das Vorhaben unter dem Vorbehalt der Freigabe durch die zuständigen Wettbewerbsbehörden. Die EU prüfte die Transaktion seit Monaten eingehend. Vor allem bei Stahlzulieferungen an die Automobilindustrie gab es Bedenken, der Wettbewerb könne leiden. Beide Unternehmen versuchten, die Wettbewerbshüter mit Zugeständnissen von dem Zusammenschluss zu überzeugen. Anfang April reichten Thyssenkrupp und Tata Steel eine Reihe von Lösungsvorschlägen bei der Wettbewerbskommission ein. Die Prüffrist wurde zuletzt bis zum 17. Juni verlängert.

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