/Abschiebung: Verfassungsgericht lehnt Beschwerde im Fall Sami A. ab

Abschiebung: Verfassungsgericht lehnt Beschwerde im Fall Sami A. ab

Das Bundesverfassungsgericht wird nicht über eine Verfassungsbeschwerde des im vergangenen Jahr nach Tunesien abgeschobenen Gefährders Sami A. entscheiden. A. hatte Beschwerde gegen zwei Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen eingelegt, das ein ursprünglich verhängtes Abschiebungsverbot aufgehoben hatte. Eine Grundrechtsverletzung sei nicht ausreichend dargelegt, teilte das Karlsruher Gericht mit.

Der Beschwerdeführer habe wesentliche Unterlagen nicht eingereicht. Gegenstand der Verfassungsbeschwerde seien allein die an eine veränderte Sachlage anknüpfenden Beschlüsse des Verwaltungsgerichts. Rügen gegen die Abschiebehaft, die Abschiebung nach Tunesien und die dortige Haft liefen daher ins Leere.

A.s Anwältin schloss einen erneuten Gang nach Karlsruhe nicht aus. Seda Basay-Yildiz sagte, die aktuelle Entscheidung habe sich nur auf einen Eilantrag bezogen: “Das Hauptsacheverfahren ist noch am Oberverwaltungsgericht Münster anhängig. Sollte die Berufung dort abgelehnt werden, ziehen wir wieder vor das Bundesverfassungsgericht.” Basay-Yildiz betonte, das Verfassungsgericht habe keine “Entscheidung in der Sache selbst” getroffen.

Sami A. war im Juli 2018 unter umstrittenen Umständen abgeschoben worden. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte eine Abschiebung des mutmaßlichen Islamisten verboten, da ihm in Tunesien Folter drohe. Er wurde jedoch am nächsten Morgen abgeschoben, bevor der entsprechende Bescheid übermittelt worden war. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen stufte die Abschiebung als rechtswidrig ein und ordnete an, A. müsse zurückgeholt werden.

Das Gelsenkirchener Gericht hob schließlich das ursprüngliche Abschiebeverbot auf. Die tunesiche Botschaft hatte zuvor in einer Verbalnote zugesichert, das A. keine Folter in Tunesien drohe. Nach dieser diplomatischen Zusicherung sei die Gefahr der Folter “nicht mehr wahrscheinlich”, teilte das Gericht mit. Dem Mann wird vorgeworfen, ein früherer Leibwächter des getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden zu sein. Belegt wurde das nicht.

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