/Menschenrechte: Europarat kritisiert Polizeigewalt bei Abschiebungen aus Deutschland

Menschenrechte: Europarat kritisiert Polizeigewalt bei Abschiebungen aus Deutschland

Der Europarat hat Deutschland dafür kritisiert, bei der Abschiebung von Migranten “unverhältnismäßige und unangemessene” Gewalt anzuwenden. Das Anti-Folter-Komitee forderte in einem Bericht, Methoden zu unterlassen, die bei den Betroffenen “ein Erstickungsgefühl auslösten oder ihnen starke Schmerzen zufügten”. 

In ihrem Bericht schildert das Gremium, die Bedingungen, unter denen Afghanen mit einem Charterflugzeug von München nach Kabul abgeschoben wurden. Zwei Männer seien mit Hand- und Fußschellen sowie Klebeband gefesselt und von mehreren Polizisten gewaltsam in die Maschine befördert worden. Ein Beamter habe einem Mann einen Arm gegen den Hals gedrückt, was seine Atemfähigkeit eingeschränkt habe. Ein anderer Polizist habe ihn mehrmals für längere Zeit die Genitalien gequetscht.

Diese Methode “zielt eindeutig darauf ab, durch Zufügung starker Schmerzen kooperatives Verhalten zu erreichen”, kritisierten die Experten des Europarates. Ein solches Vorgehen sei “unverhältnismäßig und unangemessen”. Deutschland müsse “sofort Maßnahmen ergreifen”, um die Anwendung dieser Techniken zu unterbinden.

Das Bundesjustizministerium teilte mit, die Bundespolizei sei von dieser Empfehlung in Kenntnis gesetzt worden und habe sie “aufgegriffen”. Das Anti-Folter-Komitee hat die Aufgabe, die Einhaltung der Europäischen Anti-Folter-Konvention zu überwachen. Dazu besuchen Mitglieder des Komitees in regelmäßigen Abständen Einrichtungen, in denen Menschen gegen ihren Willen festgehalten werden.

Abschiebungen zu kurzfristig

Das Komitee kritisierte außerdem, dass Abschiebungen aus Deutschland den Betroffenen häufig zu kurzfristig angekündigt werden. Es sei unerlässlich, dass den Menschen rechtzeitig mitgeteilt werde, dass sie Deutschland verlassen müssten. Nur so könnten sich die Menschen psychisch mit der Situation auseinandersetzen. 

In dem Bericht hieß es, deutsche Behörden benachrichtigten die Betroffenen in Abschiebehaft erst spät oder in letzter Minute über ihre bevorstehende Abschiebung. Einige der Betroffenen gaben offenbar an, sie seien erst kurz vor ihrem Flug von der Polizei abgeholt worden, teilweise nachts, und hätte auch nicht ausreichend Zeit gehabt, alle ihre Habseligkeiten zusammenzupacken.  

Aus der Antwort des Bundesjustizministeriums auf den Report ging hervor, dass die Abschiebung in der Regel eine Woche vor dem Termin angekündigt werden soll – auch den in Haft sitzenden Betroffenen. Bayern vertrete jedoch die Auffassung, dass den Menschen in Abschiebehaft nicht das genaue Datum genannt werden müsse. Da sie sich in Abschiebehaft befänden, seien sie dadurch über ihre anstehende Ausweisung bereits informiert, hieß es.

Mangelhafte Haftbedingungen

Das Gremium bemängelte auch die Einrichtung des besuchten Abschiebegefängnisses in Eichstätt. Das Wachpersonal dort sei nicht speziell geschult, außerdem würden die dort untergebrachten Männer mehr wie Strafgefangene behandelt. So dürften sie beispielsweise nicht ihre eigene Kleidung tragen und hätten nur eingeschränkten Zugang zu Mehrzweckräumen. Außerdem könnten die Insassen nicht direkt einen Arzt sprechen, sondern müssten einen Termin erst bei einem der Aufpasser anmelden.

In ihrer Antwort erklärte das Ministerium, dass die Männer in Abschiebehaft meist nicht genügend eigene Kleidung besäßen, um diese regelmäßig zu wechseln – deshalb werde auf Kleidung der Haftanstalt zurückgegriffen. Dass ein direkter Arztbesuch für die Insassen nicht möglich sei, wies das Justizministerium zurück. 

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