/Fachkräfteeinwanderung: “Zuwanderung in den Arbeitsplatz und nicht ins Arbeitsamt”

Fachkräfteeinwanderung: “Zuwanderung in den Arbeitsplatz und nicht ins Arbeitsamt”

Der Bundestag hat erstmals über das geplante Gesetz beraten, das es qualifizierten Fachkräften erleichtern soll, nach Deutschland einzuwandern. Fachkräfte aus Staaten jenseits der EU, die über einen Arbeitsvertrag und eine anerkannte Qualifikation verfügen, sollen demnach in den entsprechenden Berufen in Deutschland arbeiten können. Das Kabinett hatte es schon im Dezember 2018 beschlossen.

Das geplante Gesetz zielt darauf ab, Deutschland für Nicht-EU-Ausländer mit einer Berufsausbildung attraktiver zu machen. Bisher hatte sich die Einwanderungspolitik auf Fachkräfte mit akademischen Abschlüssen konzentriert.

Arbeitsminister Hubertus Heil begründete es mit einem starken Fachkräftemangel in vielen Regionen Deutschlands. “Wir wollen, dass unser Land weiter wirtschaftlich läuft, und deshalb ist Fachkräftesicherung eine Frage der wirtschaftlichen Vernunft”, sagte der SPD-Politiker.

Er verteidigte das Vorhaben gegen Kritik, wonach Jobs von inländischen Arbeitnehmern gefährdet sein könnten. Zunächst sollten die inländischen Potenziale genutzt werden. Der Mangel sei aber “trotzdem so groß, dass wir ergänzend qualifizierte, gut ausgebildete Leute brauchen, auch aus dem Ausland, um das hinzubekommen”.

“Wir ermöglichen die Zuwanderung derer, die uns nutzen”

Eine Analyse der Bundesagentur für Arbeit gibt ihm recht: Demnach sind die Möglichkeiten der Fachkräfteeinwanderung aus dem EU-Ausland endlich. Sie sollten “durch die verstärkte Rekrutierung von Fachkräften aus Drittstaaten” ergänzt werden, heißt es in der Analyse, aus der das RedaktionsNetzwerk Deutschland zitiert. Die Arbeitsbedingungen und Löhne – insbesondere in Engpassberufen wie der Pflege – entsprächen häufig nicht den Vorstellungen der Interessentinnen und Interessenten. Steigende Lebenshaltungskosten und hohe Sozialabgaben minderten den Anreiz zusätzlich. 

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) nannte die Pläne eine “historische Weichenstellung”. Die Union im Bundestag sieht das Gesetz im Zusammenhang mit einem anderen Entwurf zur besseren
Durchsetzung der Ausreisepflicht. Erst durch die Verbindung beider Vorhaben entstehe ein ganzheitlicher Ansatz, sagte der für Innenpolitik zuständige stellvertretende Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU). “Wir ermöglichen die Zuwanderung derer, die uns nutzen, und wir setzen die Ausreisepflicht derer durch, die unser Land verlassen müssen. Beide Gesetze gehen Hand in Hand.” Die Union stehe “für eine Zuwanderung in den Arbeitsplatz und nicht ins Arbeitsamt”. Ein Arbeitsplatzangebot und eine Qualifikation nach deutschen Standards seien und blieben entscheidende Voraussetzungen.

Der Städte- und Gemeindebund warnte die Bundesregierung davor, dass Arbeitssuchende von außerhalb der EU bei ergebnislosen Bemühungen nicht freiwillig ausreisen könnten. Schon jetzt gelinge es nur unzureichend, die Ausreise abgelehnter Asylbewerber durchzusetzen, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der Neuen Osnabrücker Zeitung.

“Eher ein Verhinderungsgesetz”

Der FDP-Arbeitsmarktexperte Johannes Vogel kritisierte hingegen, schon nach den Prognosen von CDU/CSU und SPD reiche das geplante Gesetz nicht aus, um den Fachkräftebedarf in Deutschland zu decken. “Dem laut Studien bestehenden jährlichen Bedarf von 260.000 Fachkräften stellt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz lediglich eine erwartete zusätzliche Fachkräftezuwanderung von 25.000 Personen gegenüber.” Auch AfD, Linke und Grüne kritisierten den Gesetzentwurf.

Grünenfraktionschefin Katrin Göring-Eckardt sagte, das Gesetz der Regierung sei eher ein Verhinderungsgesetz denn ein modernes Einwanderungsgesetz. Linke-Abgeordnete Susanne Ferschl meinte, es werde ein Fachkräftemangel behauptet, den es so gar nicht gebe. Vielmehr komme es auf gute Arbeitsbedingungen an. Der AfD-Abgeordnete Gottfried Curio sprach von einer “Mogelpackung”, die Zuwanderung fördern und die “Armutsmigration Unterqualifizierter anheizen” werde.

Beraten werden soll im Bundestag auch über einen Gesetzentwurf, durch den Ausländer
geduldet werden sollen, die eine qualifizierte Berufsausbildung
aufnehmen oder durch Beschäftigung ihren Lebensunterhalt sichern und gut
integriert sind. Bisher dürfen Menschen ohne Bleiberecht nur Schulen besuchen und eine Ausbildung machen. Beide Gesetze sollen im Januar 2020 in Kraft treten. Zuvor müssen sie noch durch Bundestag und Bundesrat.

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