/Bundessozialgericht: Jobcenter muss Schulbücher unter Umständen bezahlen

Bundessozialgericht: Jobcenter muss Schulbücher unter Umständen bezahlen

Das Jobcenter muss für die Kosten von Schulbüchern aufkommen, wenn die Eltern der Schülerinnen und Schüler von Hartz IV oder anderen Sozialleistungen leben. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel in zwei Urteilen entschieden. Zwei Jugendliche aus Hildesheim und dem Landkreis Celle hatten beim Jobcenter beantragt, dass ihnen das Geld für die Schulbücher ersetzt wird. Sie besuchen die 11. Klasse eines Gymnasiums. Manche Bundesländer gewähren allen Schülern eine sogenannte Lehrmittelfreiheit, Bücher werden dann etwa ausgeliehen. In Niedersachsen werden sie jedoch in der Oberstufe nicht von der Schule bereitgestellt.   

Das Jobcenter hatte die Anträge abgelehnt. Es war der Ansicht, das Geld für Schulbücher könne aus dem Geld für den Lebensunterhalt angespart werden. Gebrauchte Bücher seien ebenfalls zumutbar. Außerdem hätten die Kläger ein Darlehen beantragen können. Das sahen die Kasseler Richter anders: Im Regelsatz, also dem Geld für den
monatlichen Lebensunterhalt, sei zwar tatsächlich ein Betrag für Schulbücher
eingerechnet. Dieser sei mit drei Euro aber “strukturell zu niedrig für
Länder, in denen Schüler Lernmittel selber zahlen müssen”.

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hatte zuvor bereits das Jobcenter verurteilt, die Bücher zu bezahlen. Den Klägerinnen sollten 135 beziehungsweise 200 Euro für Schulbücher erstattet werden. In diesen Fällen gelte der sogenannte Härtefall-Mehrbedarf.

Bezieht die Familie Hartz IV oder andere Sozialleistungen, können außerdem Lernmittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bezahlt werden. Es darf für persönliche Gegenstände wie Stifte, Hefte, Wasserfarben oder Schulranzen ausgegeben werden. Ein Zuschuss von 100 Euro wird dafür pro Schuljahr gezahlt. Der Taschenrechner, den eine der Klägerinnen ebenfalls vom Jobcenter erstattet bekommen wollte, müsse etwa mit dieser Pauschale abgedeckt werden, hatte das Landessozialgericht entschieden. Die Schulbücher gehörten jedoch nicht in diese 100-Euro-Pauschale. 

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