/Polygamie: Horst Seehofer will Mehrehen bei Einbürgerungen ausschließen

Polygamie: Horst Seehofer will Mehrehen bei Einbürgerungen ausschließen

Bundesinnenminister Horst Seehofer will ein schnelles Verbot der Mehrehe bei Einbürgerungen. Wie das Ressort des CSU-Politikers ankündigte, solle es zügig weitere Änderungen im Staatsangehörigkeitsgesetz geben, mit denen die Mehrehe “eindeutig ausgeschlossen” werden soll. “Die Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse, insbesondere die Beachtung des Verbots der Mehrehe, sowie die sichere Feststellung der Identität, sind notwendige und unverzichtbare Bestandteile für die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit”, heißt es dazu in der Erklärung.

Mit den neuen Regelungen – als weiterer Punkt soll die Frist zur Rücknahme von Einbürgerungen von fünf auf zehn Jahren verlängert werden – werden demnach auch die Forderungen der Innenministerkonferenz erfüllt. Seehofers Länderkollegen sähen eine “Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse” als Voraussetzung für eine Einbürgerung, hieß es. Neben einem “klaren Ausschluss der Mehrehe soll deutlich gemacht werden, dass eine Identifikation mit dem Gemeinwesen” von jedem Neubürger erwartet werde.

Novelle im Frühherbst

Wäre es nach Seehofer gegangen, hätte die Regelung zur Mehrehe bereits Eingang in die jüngste Reform des Staatsangehörigkeitsrechts gefunden, die Anfang April vom Kabinett beschlossen worden war. Nach Bedenken von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hatte die große Koalition aber zunächst nur den bereits im Koalitionsvertrag festgelegten Entzug der Staatsangehörigkeit für Kämpfer von Terrormilizen mit Doppelpass beschlossen. 

Wie das Bundesinnenministerium nun ankündigte, will es im Frühherbst einen weiteren Entwurf vorlegen. Darin sollen den Angaben zufolge eben genau die Punkte geregelt werden, bei denen es bislang keine Einigkeit gab: das Verbot von Mehrehen bei Einbürgerungen und die Fristverlängerung bei der Rücknahme von rechtswidrigen Einbürgerungen.

Nach islamischem Recht darf ein Mann vier Frauen gleichzeitig ehelichen. Frauen dürfen nur einen Mann heiraten. Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2018 festgestellt, eine vom Einbürgerungsbewerber im Ausland geschlossene weitere Ehe schließe eine “Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse” aus. 

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