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Internationale Frauenliga: Die Friedensmacherinnen

Im Mai 1919 strömten 150 Frauen in den Glockenhof in Zürich. Sie waren aus
16 Ländern angereist, zum Internationalen Frauenfriedenskongress, um die Ergebnisse der
Pariser Friedensverhandlungen kritisch unter die Lupe zu nehmen. “Möge es uns gelingen, hier
im Kleinen zu verwirklichen, was im Grossen leider der Verwirklichung noch sehr fern zu sein
scheint, einen Völkerbund, an dem alle Nationen, die Grossen wie die Kleinen, die Sieger wie
die Besiegten, auf dem gleichen Boden miteinander arbeiten.” Mit diesen Worten begrüßte die
Schweizer Lehrerin und Friedensaktivistin Clara Ragaz-Nadig ihre Kolleginnen.

Eigentlich hätte man sich in Paris treffen wollen, doch den Frauen aus den Verliererstaaten war der Weg dorthin versperrt. Somit fiel die Wahl auf die Schweiz. Die erste Frauenfriedenskonferenz hatte während des Ersten Weltkriegs in Den Haag in den neutralen Niederlanden stattgefunden. Ziel war es, den Krieg schnellstmöglich zu beenden, Präsidentin war die amerikanische Sozialpolitikerin Jane Addams. Noch auf der Haager Konferenz wurde vereinbart, sich nach Kriegsende wiederzutreffen.

Vom 12. bis zum 17. Mai 1919 sollte in Zürich “die Sehnsucht nach einer neuen Gemeinschaft der Völker” für einige Tage Realität werden. Die Organisation nannte sich nun Internationale Frauenliga für Frieden und Freiheit (IFFF). Themen des Kongresses waren neben dem Vertrag von Versailles, dessen Bedingungen unmittelbar vor der Konferenz bekanntgegeben worden waren, die Satzung und Ziele des Völkerbundes und der Internationalen Arbeitsorganisation, die Rechtstellung der Frauen nach dem Krieg, die sogenannte Hungerblockade, das Ideal der “Rassengleichheit” sowie das Verhältnis von Revolution und Pazifismus.

Damals verlangten sie Mitbestimmung, heute Klimagerechtigkeit

Eine der Wortführerinnen am Kongress war die Juristin Anita Augspurg. Sie sagte, bei der Frauenfriedenskonferenz gehe es nicht um die Vorhaben der “Staatsmänner in Paris”, sondern darum, “dass wir ganz unabhängig von deren Absichten und Möglichkeiten hier das feststellen, was die Frauen für recht und billig halten”. Den Pazifistinnen war jedoch bewusst: Man würde sie nicht fragen, sie mussten eigenmächtig Forderungen aufstellen, und das taten sie mit dem “Freibrief der Frauen”. Dieser sollte in die Pariser Friedensverträge aufgenommen werden und die Rechte der Frauen zum Teil der Friedenssicherung machen. Der Forderungskatalog war kühn, er umfasste das Frauenwahlrecht sowie die Gleichstellung von Mann und Frau in nationalen wie internationalen Institutionen. Frauen sollten auch nach der Heirat Rechtspersonen bleiben und die Verfügungsgewalt über ihr Vermögen behalten, Mütter das Recht der Vormundschaft bekommen. Dieser letzte Punkt war 1919 in keinem einzigen Staat erfüllt. Dazu gesellten sich Forderungen, die noch heute aktuell sind: gleicher Lohn für gleiche Arbeit, Entschädigung für Familienarbeit und die Teilung der elterlichen Verantwortung für uneheliche Kinder.

Die unerfüllten Anliegen der Friedensfrauen von Zürich werden dieser Tage weltweit an Tagungen diskutiert, die zum 100. Jahrestag abgehalten werden. In Zürich finden am 11. Mai neben einer historischen Inszenierung zum Kongress von damals auch Workshops zu Fragen der Abrüstung, Friedenserziehung und der Klimagerechtigkeit statt.

Als Grundlage für eine gerechtere Welt sah man 1919 die politische Mitbestimmung von Frauen. Das Anliegen hatte neuen Schwung erhalten, nachdem die Weimarer Verfassung den deutschen Frauen das Wahlrecht zugestand. Anders im Gastgeberland Schweiz – nicht von ungefähr rief die Dänin Henni Forchhammer bei einer der Veranstaltungen in der Aula der Universität den Schweizer Männern zu: “Haben Sie doch keine Furcht, den Frauen das Stimmrecht zu geben, nicht als eine Gnade, aber als ein Recht. Sie werden sich dadurch gute Mitarbeiterinnen schaffen, um mit ihnen für alle die grossen politischen und sozialen Fragen zu arbeiten, die heute dringlich eine Lösung verlangen.” Trotz dieses Appells sollte noch ein halbes Jahrhundert vergehen, bis den Schweizerinnen 1971 das nationale Stimmrecht zugestanden wurde.

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