/Gesundheitspolitik: Chefinnen von CDU und SPD stützen Impfpflicht

Gesundheitspolitik: Chefinnen von CDU und SPD stützen Impfpflicht

Die Vorsitzenden von SPD und CDU haben sich für die Pläne von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ausgesprochen, eine Impfpflicht gegen Masern mit Bußgeldern und einem Ausschluss aus der Kindertagesstätte durchzusetzen. “Ich unterstütze die Pläne von Jens Spahn”, sagte Annegret Kramp-Karrenbauer während einer Veranstaltung in Berlin. Wenn Eltern ihre Kinder nicht gegen Masern impfen, brächten sie damit nicht nur die eigenen Kinder in Gefahr, sondern andere auch. “In dieser Abwägung halte ich eine Impfpflicht für richtig”, sagte Kramp-Karrenbauer.

Ähnlich äußerte sich die SPD-Vorsitzende Andrea Nahles: “Gut, dass Minister Spahn zügig handelt und die Bundesregierung schnell ein Gesetz beschließen will”, sagte sie der Süddeutschen Zeitung. Es gehe auch um eine Schutzpflicht. “Die individuelle Freiheit hat ihre Grenzen dort, wo sie die Gesundheit vieler anderer gefährdet.”

Sowohl Nahles als auch Kramp-Karrenbauer sagten, dass über Details im parlamentarischen Verfahren gesprochen werde. Die SPD stützt die vorgeschlagene Androhung von Bußgeldern. Spahn hatte der Bild am Sonntag gesagt, für eine Ausrottung der Masern reichten “Kampagnen und gute Appelle einfach nicht”. Deshalb wolle er Bußgelder von bis zu 2.500 Euro verhängen. Dazu äußerte sich Kramp-Karrenbauer zurückhaltend: “Ob die Geldstrafe zu niedrig, zu hoch angesetzt ist, ob sie Wirkung
entfalten kann, darüber werden wir sicherlich auch im parlamentarischen
Verfahren dann noch mal reden.”

Der Gesetzesentwurf sieht zudem vor, Kinder ohne Impfschutz vom Besuch der Kindertagesstätte auszuschließen. Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, begrüßte in den Zeitungen des RedaktionsNetzwerkes Deutschland (RND) die Pläne. Bei hohen Durchimpfungsraten sei es möglich, einzelne Krankheitserreger regional und sogar weltweit zu eliminieren.

Kritik kam hingegen von Niedersachsens Gesundheitsministerin Carola Reimann (SPD). “Eine Impfpflicht greift stark in das verfassungsrechtlich geschützte persönliche Selbstbestimmungsrecht auf körperliche Unversehrtheit ein und bedarf einer besonderen Rechtfertigung”, sagte sie den RND-Zeitungen. Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Hilde Mattheis, sagte der Saarbrücker Zeitung: “Ich kann mir nicht vorstellen, dass die SPD den Entwurf so durchwinken wird.”

Spahn sieht Impfpflicht ab März 2020 vor

Laut Spahns Gesetzesentwurf, welcher der Nachrichtenagentur AFP vorliegt, soll die geplante Masernimpfpflicht im März 2020 in Kraft treten. Für in Kitas und Schulen bereits aufgenommene Kinder sollen ärztliche Nachweise bis zum 31. Juli 2020 vorgelegt werden müssen. Der Nachweis erfolgt demnach über den Impfpass oder eine Impfbescheinigung – das gilt auch für Erzieher und Lehrer. Schon jetzt ist es zudem möglich, bei Masernausbruch auch nicht geimpfte schulpflichtige Kinder auszuschließen.

Auch in medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäusern oder Arztpraxen müsste nach dem Gesetzentwurf das Personal die Impfung nachweisen oder darlegen, die Krankheit bereits gehabt zu haben – und damit immun zu sein. Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden könne, müsse dies mit einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen.

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