/800-Meter-Lauf: Caster Semenya lehnt Hormonbehandlung ab

800-Meter-Lauf: Caster Semenya lehnt Hormonbehandlung ab

Die Läuferin Caster Semenya will keine Medikamente nehmen,
um ihre außergewöhnlichen Hormonwerte zu reduzieren. Dies wäre jedoch nach einem
Urteil des Internationalen Sportgerichtshofs (Cas) in Zukunft die Voraussetzung für einen Start der
Olympiasiegerin von 2012 und 2016 über 800 Meter.
“Zur Hölle, nein”, sagte die 28-jährige Südafrikanerin auf eine entsprechende Frage nach ihrem Sieg beim
Leichtathletik-Meeting am Freitag in Doha.

Nach der umstrittenen Entscheidung
des Sportgerichtshofs gilt ab 8. Mai eine Regel des Leichtathletik-Weltverbandes IAAF, die
intersexuelle Läufer auf den Mittelstrecken verpflichtet, einen Testosterongehalt von fünf Nanomol pro
Liter Blut nicht zu überschreiten. Damit soll ein Wettbewerbsvorteil für solche auch als hyperandrogyn bezeichneten Athletinnen verhindert werden.

“Kein Mann kann mich am Laufen hindern”

“Das ist eine illegale Methode”, sagte Semenya.
“Gott hat über meine Karriere entschieden, Gott wird sie beenden. Kein
Mann oder ein anderes menschliches Wesen kann mich am Laufen hindern. Warum
soll ich mit 28 Jahren aufhören? Ich fühle mich jung und voller Energie.”

Semenya war die 800 Meter beim
Diamond-League-Meeting in Doha in 1:54,98 Minuten gelaufen, nur 0,73 Sekunden
langsamer als ihre persönliche Bestleistung von 2018 auf dieser Strecke; den seit 1983
bestehenden und damit ältesten offiziell anerkannten Weltrekord von Jarmila Kratochvílová verfehlte sie um 1,7 Sekunden.

Möglich ist, dass die dreifache
800-Meter-Weltmeisterin wegen des Testosteronlimits künftig auf längere
Distanzen wie 3.000 oder 5.000 Meter wechselt, die von der neuen IAAF-Regel nicht
betroffen sind. Kürzlich siegte Semenya bei den südafrikanischen
Meisterschaften über die 5.000 Meter.

IOC-Präsident Thomas Bach
sagte, er habe “eine Menge Sympathie” für Caster Semenya.
“Der Fall ist extrem komplex”, sagte der Chef des Internationalen Olympischen Komitees, “extrem delikat und extrem schwierig darüber zu
richten”. Das IOC respektiere die Cas-Entscheidung, aber es gebe auch eine
menschliche Sicht.

Testosteronwert soll überprüft werden

Die vom Cas bestätigte Regel 141 des
IAAF legt Testosteronlimits für
Mittelstreckenläuferinnen mit intersexuellen Anlagen fest. Diese
Startrechtbestimmung für “Athleten mit unterschiedlicher
Sexualentwicklung” besagt, dass bei internationalen Läufen von 400 Meter
bis zu einer Meile nur Frauen an den Start gehen dürfen, die einen
Grenzwert von fünf Nanomol körpereigenes Testosteron pro Liter Blut nicht
überschreiten. Um bei höheren Werten eine Angleichung an das Testosteronlimit
zu erreichen, ist die Einnahme von Hormonpräparaten notwendig.

“Ein Athlet, der
glaubt oder vermutet, dass er ein relevanter Athlet ist, muss den
Medizin-Manager der IAAF benachrichtigen, damit sein Fall beurteilt werden kann”,
heißt es in Regel 141. Zudem habe der entsprechende nationale Verband die
gleiche Verpflichtung. Ebenso kann der medizinische Manager selbst “jederzeit
Nachforschungen anstellen” und dabei Blut- und Urinproben von Athleten
analysieren lassen.

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