/Verkehrspolitik: Andreas Scheuer will grünen Pfeil für Radfahrer einführen

Verkehrspolitik: Andreas Scheuer will grünen Pfeil für Radfahrer einführen

Wie werden die Straßen fahrradfreundlicher? Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) plant, dafür die Straßenverkehrsordnung zu ändern. Er will laut eines Berichts des Spiegel einen grünen Abbiegepfeil für Radfahrer einführen, damit sie trotz roter Ampel rechts in eine querende Straße einbiegen können.

Die Idee ist nicht neu: Während es den grünen Pfeil für Autofahrer seit 1994 bundesweit gibt, wird der grüne Pfeil für Radler seit diesem Jahr in einem Pilotprojekt an ausgewählten Knotenpunkten in neun Städten erprobt. In Bamberg, Darmstadt, Düsseldorf, Köln,
Leipzig, München, Münster, Reutlingen und Stuttgart wurden laut Bundesanstalt für
Straßenwesen (BASt) entsprechende
Schilder angebracht. Sie sehen im Grunde aus wie das bisherige Schild,
lediglich ergänzt um den Zusatz “nur Radverkehr”.

Bis 2020 soll das Pilotprojekt laufen und dann ausgewertet werden. Scheuer möchte den grünen Radler-Pfeil laut Spiegel schon eher voranbringen: Die entsprechende Rechtsverordnung könnte der Verkehrsminister zusammen mit einer
Verordnung über die Beschilderung von Carsharingparkplätzen bis zum
Sommer in den Bundesrat einbringen. Dort müssten die Länder dann der
Veränderung der Straßenverkehrsordnung zustimmen.

Reform noch in 2019

Scheuer plant neben dem grünen Pfeil außerdem ein genau festgeschriebenes Halteverbot auf den schmalen Radspuren, die nur mit einer gestrichelten Linie von der Fahrbahn für den Autoverkehr getrennt sind. Dadurch solle vermieden werden, dass etwa Paketzusteller dort ihren Lieferwagen abstellten und damit die Radler behinderten.

Die Maßnahmen sollen auch in einem Katalog für fahrradfreundliche Straßen aufgeführt sein, den die Verkehrsminister der Bundesländer zusammengestellt hatte. Der Katalog sei kürzlich Scheuer übergeben worden, berichtet der Spiegel. Dabei hätten die Landesminister das Bundesverkehrsministerium aufgefordert, die Vorschläge bei einer Reform der Straßenverkehrsordnung in Abstimmung mit den Ländern möglichst bis Ende 2019 zu berücksichtigen.

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