/Organspende: Abgeordnete wollen zweiten parteiübergreifenden Entwurf vorlegen

Organspende: Abgeordnete wollen zweiten parteiübergreifenden Entwurf vorlegen

Ehe jemand als Spender infrage kommt, müssen zwei erfahrene Ärztinnen oder Ärzte unabhängig voneinander den Hirntod feststellen. Dieser tritt ein, sobald im Großhirn, im Kleinhirn und im Hirnstamm keinerlei Aktivität mehr gemessen werden kann. Damit die Organe nicht geschädigt werden, muss der Spender oder die Spenderin künstlich beatmet werden.

Wenn geklärt ist, dass Organe entnommen werden dürfen, wird die hirntote Spenderin auf Tumorerkrankungen und Infektionen untersucht. Das soll sicherstellen, dass der Empfänger eines Organs nicht gefährdet wird.

Die Daten des Spenders werden an die europäische Vermittlungsstelle Eurotransplant geschickt. Hier wird auf den Wartelisten nach passenden Empfängerinnen gesucht. Die Wartelisten sollen sicherstellen, dass diejenigen das Organ bekommen, die es am dringendsten brauchen. Dabei ist es unabhängig, ob eine Person arm oder reich, berühmt oder der Öffentlichkeit unbekannt ist. Nach den Skandalen von 2011 wurden die Kontrollen verschärft.

Anschließend werden dem Verstorbenen die Organe entnommen, die er bereit war, zu spenden. Der Leichnam wird dann für eine Aufbahrung vorbereitet und kann bestattet werden. Die Organe werden gekühlt und verpackt und an ihren Bestimmungsort gebracht. Sie werden mit dem Krankenwagen transportiert oder in dringenden Fällen auch per Flugzeug ausgeflogen. In den deutschlandweit gut 50 Transplantationszentren werden sie verpflanzt.

Der Handel mit Organen ist nach dem Gesetz verboten und wird mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft. Abgeschwächte Strafen gelten für den Verkauf und Erwerb von Produkten, die aus Gewebe und Organen hergestellt worden sind.

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