/KfZ-Kennzeichen: Behörde darf Autokennzeichen “HH 1933” einziehen

KfZ-Kennzeichen: Behörde darf Autokennzeichen “HH 1933” einziehen

Ein Gericht in Düsseldorf hält das Nummernschild für sittenwidrig, weil es an die Naziherrschaft erinnert. Die Richter wiesen die Klage eines Autofahrers ab.

2. Mai 2019, 17:48 Uhr

KfZ-Kennzeichen: Das Straßenverkehrsamt eines Kreises am Niederrhein hatte das Wunsch-Nummernschild mit der Kombination "HH 1993" an einen Autohalter vergeben.

Das Straßenverkehrsamt eines Kreises am Niederrhein hatte das Wunschnummernschild mit der Kombination “HH 1993” an einen Autohalter vergeben.
© David Ebener/dpa

Behörden haben das Recht, das Autokennzeichen mit der Kombination “HH 1933” einzuziehen. Es erinnere an die Naziherrschaft und dürfe deshalb auch nach der Vergabe noch kassiert werden, entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf. 

Der durchschnittliche Bürger assoziiere “HH 1933” mit dem Nationalsozialismus im Dritten Reich, stellte das Gericht fest. 1933 stehe für das Jahr der Machtergreifung der Nazis und HH sei die in rechtsextremen Kreisen übliche Abkürzung des nationalsozialistischen Grußes Heil Hitler. Das Kennzeichen sei somit sittenwidrig.

Das Straßenverkehrsamt eines Kreises am Niederrhein hatte das Nummernschild zunächst als Wunschkennzeichen vergeben, nach einer Bürgerbeschwerde aber wieder eingezogen. Dagegen klagte der Halter des Wagens – und unterlag nun im Eilverfahren.

Gegen die Entscheidung kann sich der Halter noch beim Oberverwaltungsgericht in Münster beschweren.

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