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Europäischer Gerichtshof: Lastschriftverfahren der Bahn verstößt gegen EU-Recht

Die Deutsche Bahn darf Kunden mit einem Wohnsitz außerhalb Deutschlands nicht verwehren, online gekaufte Tickets per Lastschriftverfahren zu bezahlen. Dies sei diskriminierend und verstoße gegen EU-Recht, befand der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs, Maciej Szpunar. Sein Gutachten (Rechtssache C-28/18) wird die Grundlage für ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sein. Die Einschätzung ist für die Richter zwar nicht bindend, meist folgen sie ihr aber.  

Hintergrund für das Gutachten ist die Klage österreichischer Verbraucherschützer gegen die Deutsche Bahn. Sie beklagen, dass das Unternehmen dem Verbraucher beim SEPA-Lastschriftverfahren nach EU-Recht nicht vorschreiben dürfe, in welchem Land er sein Konto zu führen habe. Weil die Bahn ihren Kunden jedoch vorschreibe, dass sie ihren Wohnsitz für diese Art der Zahlung in Deutschland haben müssten, impliziere das, dass das Konto dort sein müsse. 

Szpunar folgte der Argumentation. Außerdem wies er darauf hin, dass Unternehmen das Bezahlen per Lastschrift nicht anbieten müssten. Wenn sie es aber generell täten – wie im Fall der Bahn – müssten es auch diskriminierungsfrei sein.

Ein Urteil der EuGH-Richter wird in den kommenden Monaten erwartet.

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