/Parteiausschlussverfahren: AfD-Ausschlussverfahren gegen Sayn-Wittgenstein gescheitert

Parteiausschlussverfahren: AfD-Ausschlussverfahren gegen Sayn-Wittgenstein gescheitert

Die frühere schleswig-holsteinische Landesvorsitzende Doris Sayn-Wittgenstein darf vorerst Parteimitglied bleiben. Das AfD-Landesschiedsgericht – die erste Instanz – habe den Antrag des Bundesvorstands, sie aus der Partei auszuschließen, abgewiesen, bestätigte ein Parteisprecher. Zunächst hatte der Spiegel unter Berufung auf das schriftliche Urteil darüber berichtet.

Allerdings könne der AfD-Bundesvorstand sich noch an das
AfD-Bundesschiedsgericht wenden, hieß es in einer Mitteilung des Schiedsgerichts. Bis zu
dessen Entscheidung sei Sayn-Wittgenstein “weiterhin als Mitglied der
Partei mit allen Rechten und Pflichten zu behandeln”.

Sayn-Wittgenstein war vorgeworfen worden, zur Unterstützung für den “Verein Gedächtnisstätte” aufgerufen zu haben. Dieser wird vom thüringischen Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft und steht nach Angaben des Bundesvorstands inzwischen auf der Unvereinbarkeitsliste der AfD. Sayn-Wittgenstein hatte dazu 2014 einen Online-Artikel geschrieben. Später erklärte sie, dass sie inzwischen keine Werbeaufrufe für den Verein mehr abgeben würde, dem Geschichtsrevisionismus und die Leugnung von NS-Verbrechen vorgeworfen werden.

Das schleswig-holsteinische AfD-Landesschiedsgericht begründete seine Entscheidung nach eigenen Angaben damit, dass die Politikerin nicht Mitglied des Vereins gewesen sei. Aus einer “einmaligen Unterstützung” ergäben sich “keine zwingenden Rückschlüsse auf ein noch heute andauerndes rechtsextremistisches
Weltbild”, zumal Sayn-Wittgenstein sich ausdrücklich in einem Zeitungsinterview öffentlich und auch in der mündlichen Verhandlung vor dem Landesschiedsgericht
von ihrer damaligen Aktion und von dem Verein distanziert habe. Auch stehe sie “auf dem Boden des Grundgesetzes”, hieß es in dem Gerichtsbeschluss nach Spiegel-Informationen weiter.

Sayn-Wittgenstein hatte den Landesvorsitz Anfang des Jahres niedergelegt, nachdem sie zuvor bereits aus der AfD-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag ausgeschlossen worden war. Ob der AfD-Bundesvorstand in die nächste Instanz geht, soll nach ZEIT-ONLINE-Informationen Thema einer Telefonkonferenz am Dienstag sein.

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