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Chemnitz: Polizisten räumen Versäumnisse bei Festnahme eines Verdächtigen ein

Im Prozess um den tödlichen Messerangriff im August 2018 in Chemnitz haben zwei als Zeugen geladene Polizisten Versäumnisse bei den Ermittlungen eingeräumt. Wie die beiden während des sechsten Verhandlungstags aussagten, wurde im sogenannten Sachstandsbericht nicht dokumentiert, dass der Tatverdächtige bei seiner vorläufigen Festnahme Blut an den Händen hatte. Auch ein Foto wurde nicht davon gemacht.

Einer der Beamten sagte, es sei vergessen worden. Sein Kollege sagte, er könne nicht erklären, warum dies nicht in den gemeinsam angefertigten Bericht geschrieben worden sei. Er habe das nicht für wichtig erachtet.

“Das ist nicht meine Aufgabe gewesen”

Nach Aussagen der Beamten wurde der Angeklagte nach der Flucht vom Tatort unweit der Polizeidirektion aufgegriffen und vorläufig festgenommen. Dabei habe der Syrer Blut an beiden Handinnenflächen, der Oberbekleidung und der Hose gehabt, berichtete der 29-jährige Polizist. Das Blut sei auch noch an den Händen gewesen, als der Tatverdächtige in die Gewahrsamszellen gebracht worden war.

Der 48-jährige Kollege sprach davon, dass die Handflächen rotbraun gewesen seien. Dies könne Blut gewesen sein. Er habe das aber nicht überprüft. “Das ist nicht meine Aufgabe gewesen”, sagte er.

Seit 18. März muss sich der Syrer wegen gemeinschaftlichen Totschlags
vor dem Landgericht Chemnitz verantworten. Ein weiterer Zeuge sagte vor
Gericht aus, er sei sich sicher, dass der Angeklagte an der Tat
beteiligt war. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft soll der Mann die Tat zusammen mit einem Iraker begangen haben. Letzterer befindet sich auf der Flucht und wird weltweit gesucht. Nach der Tat war es in der
Stadt zu fremdenfeindlichen Übergriffen, rechten Demonstrationen sowie
zu Anschlägen auf ausländische Restaurants gekommen.

Dies kam während des sechsten Verhandlungstags nicht zur Sprache – wohl aber die umstrittene Rolle von Staatsanwalt Stephan Butzkies, dessen Ablösung nun auch Rechtsanwältin Ricarda Lang verlangte. Ihren Antrag begründete die Verteidigerin des Angeklagten mit einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Dresden und der “Gefahr der mangelnden Objektivität”. Lang zufolge strebe der Staatsanwalt eine Verurteilung um jeden Preis an.

Haftbefehl “völlig grundlos, willkürlich und rechtswidrig”

Zuvor hatte der ehemalige tatverdächtige Iraker Yousif A. Strafanzeige gegen Butzkies wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung gestellt. Der Mann, dessen Haftbefehl verbotenerweise durch einen inzwischen angeklagten und vom Dienst suspendierten Justizbeamten veröffentlicht worden war, hatte während des fünften Verhandlungstags behauptet, sich vor dem Staatsanwalt zu fürchten. “Ich fühle mich von dieser Person erheblich eingeschüchtert und verängstigt. Denn diese Person hat mir vor wenigen Monaten erhebliches Unrecht zugefügt”, verlas sein Rechtsanwalt Ulrich Dost-Roxin die Erklärung seines Mandanten.

Yousif A. hatte vom 27. August bis 18. September als Mitbeschuldigter in Untersuchungshaft gesessen. Der Haftbefehl sei “völlig grundlos, willkürlich und rechtswidrig” beantragt worden, ließ er erklären. Er betonte jedoch, aussagen und alle Fragen beantworten zu wollen – auch die der Staatsanwaltschaft. Allerdings nur, wenn ein anderer Anklagevertreter zugegen sei. Dieser Sichtweise schloss sich nun die Juristin Lang an. Die Vorsitzende Richterin teilte mit, deren Antrag werde
an den Leitenden Oberstaatsanwalt in Chemnitz zur Entscheidung
weitergeleitet.

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