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Immobilienmarkt: Politik mit Horrorzahlen

Macht die Regierung das Wohnen jetzt noch teurer? Genau das legen Zahlen
zur geplanten Reform der Grundsteuer nahe. Nach Modellrechnungen des Eigentümerverbands “Haus
und Grund” werden Immobilienbesitzer durch den von Finanzminister Olaf Scholz ausgearbeiteten
Reformentwurf regelrecht geschröpft. Demnach kann sich die Grundsteuer locker verdoppeln oder
verdreifachen. In einem von den Steuerexperten des Verbands berechneten Extremfall ergibt sich
sogar ein Anstieg von 4794 Prozent. Das wäre annähernd das 50-Fache des derzeitigen
Betrags.

Betroffen wären von diesen Steigerungen auch die Mieter, weil die Grundsteuer auf die Mietnebenkosten umgelegt werden kann. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt hat bereits “neue Ungerechtigkeiten in einem ohnehin angespannten Wohnungsmarkt” kritisiert. Und die
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warnte in der vergangenen Woche auf ihrer Titelseite vor dem “Irrsinn” Grundsteuer.

So einfach ist die Sache aber nicht. Denn wer künftig wie viel an den Fiskus überweisen muss, lässt sich überhaupt noch nicht sagen.

Die Grundsteuer muss zunächst einmal jeder bezahlen, der in Deutschland eine Immobilie besitzt. Sie orientiert sich bisher – grob gesagt – am Wert des Hauses oder der Wohnung. Das Problem: Die bei der Berechnung der Steuer benutzten Werte sind völlig veraltet. Sie wurden erst zweimal aktualisiert: 1935 und 1964. Die Folge: Die von den Finanzämtern verwendeten Beträge haben mit den tatsächlichen Werten nicht mehr viel zu tun. Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelung denn auch gekippt und Nachbesserung verlangt. Anfang April hat Scholz nun nach langen Verhandlungen einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Bewertung auf den neuesten Stand bringen soll.

Das ist im Kern nicht sonderlich kompliziert: In einem ersten Schritt legt das Finanzamt den Immobilienwert fest. Dazu werden Angaben zu Wohnfläche und Baujahr herangezogen sowie amtliche Erhebungen zum Wert des Bodens, auf dem sie steht. Die Idee: Eine Wohnung gleicher Bauweise ist in Berlin-Mitte mehr wert als in Brandenburg. Aus diesem Immobilienwert wird der sogenannte Grundsteuermessbetrag errechnet. Weil vor allem in den Städten die Immobilienwerte rasant gestiegen sind, wird dort durch die Reform auch dieser Messbetrag entsprechend steigen.

In einem zweiten Schritt wird nun der Grundsteuermessbetrag mit einem Faktor multipliziert, den die Gemeinden individuell festlegen, dem Hebesatz. Ein einfaches Beispiel: Wenn der Grundsteuermessbetrag 100 Euro beträgt und der Hebesatz 500 Prozent, dann beträgt die Grundsteuer das Fünffache von 100 Euro, also 500 Euro.

Wichtig ist: In den Berechnungen von “Haus und Grund” wird unterstellt, dass die Hebesätze unverändert bleiben. Diese Annahme ist aber problematisch. Denn wenn die Immobilienbesitzer mehr Steuern bezahlen würden, dann würden die Einnahmen aus der Grundsteuer auch insgesamt steigen. Das soll aber gerade nicht passieren. In dem Gesetzentwurf von Olaf Scholz steht explizit, dass das aktuelle Steueraufkommen von rund 14,8 Milliarden Euro konstant gehalten werden soll.

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