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Börsenaufsicht: Elon Musk muss Tweets zu Tesla vorab prüfen lassen

Tesla-Chef Elon Musk und die US-Börsenaufsicht SEC haben eine Einigung im Rechtsstreit über die Social-Media-Aktivitäten des Tech-Milliardärs erzielt. Der Kompromiss regelt, unter welchen Bedingungen Musk künftig twittern darf. Das geht aus einem am Freitag (Ortszeit) beim zuständigen Gericht in New York eingereichten Antrag hervor. Richterin Alison Nathan muss dem Deal aber noch zustimmen.

Vereinbart wurde, dass Musk keine Informationen mehr eigenmächtig in schriftlicher Form verbreiten darf, die Teslas Aktienkurs beeinflussen könnten. Das betrifft etwa Einlassungen zu Finanzen, Produktionszielen, Übernahmen und Fusionen,  also alle aus Sicht von Börsianern wichtigen Themen. Jegliche Kommunikation diesbezüglich soll sich Musk vorab von einem in Wertpapierfragen erfahrenen Anwalt genehmigen lassen.

Der Streit dreht sich um einen Vergleich aus dem Vorjahr, der Musks Twitter-Kommunikation bereits unter Auflagen gestellt hatte, gegen die er laut SEC dann aber verstieß. Konkret geht es um einen Tweet vom Februar, in dem Musk laut SEC falsche
Angaben zu Teslas Produktionszielen für das laufende Geschäftsjahr
machte.Die Aufseher forderten deshalb eine Strafe wegen Missachtung des Gerichts.

Der ursprüngliche Vergleich war zustande gekommen, nachdem Musk Anleger bei Twitter mit unausgegorenen Plänen zu einem Börsenrückzug Teslas irritiert hatte. Die SEC verklagte ihn daraufhin wegen Marktmanipulation.

Die Aufsicht wollte Musk zunächst den Vorstandsvorsitz verbieten lassen. Dann einigte man sich auf den Kompromiss, an den sich der Tesla-Chef nach Auffassung der SEC jedoch nicht hielt.

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