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Asylbewerber: Fehlende Papiere sind Hauptgrund für Duldung Ausreisepflichtiger

Wenn deutsche Behörden einem abgelehnten Asylbewerber eine Duldung
erteilen, liegt das häufig an fehlenden Dokumenten. Das geht aus einer
Antwort der Bundesregierung auf eine Frage der Grünen-Abgeordneten Filiz
Polat hervor.

Ende
Februar waren in Deutschland rund 240.000 Menschen ausreisepflichtig.
184.013 dieser abgelehnten Asylbewerber verfügten aber über eine Duldung. Das heißt, die Behörden sehen bei ihnen Gründe, die einer kurzfristigen Abschiebung entgegenstehen. Die Duldung wird vom Gesetzgeber dabei als “vorübergehende Aussetzung der Abschiebung” beschrieben und stellt keinen rechtmäßigen Aufenthalt dar. 

Nach
Angaben der Bundesregierung lebten zum Stichtag 28. Februar 2019 mehr
als 76.000 Ausländer in Deutschland, die wegen fehlender Reisedokumente
eine Duldung erhalten hatten. Bei knapp 74.000 wurden “sonstige Gründe”
angeführt. Auch in diesen Fällen geht es oftmals um fehlende Papiere und ungeklärte Identitäten.  

“Dringende humanitäre Gründe”

Rund 11.300 Betroffene haben in Deutschland Familie. Weiteren 12.000 wurden vorerst gedultet, weil sie kranke Angehörige betreuen, noch in einer Ausbildung sind oder aus anderen “dringenden humanitären
oder persönlichen Gründen” nicht abgeschoben werden dürfen. In knapp 3.700 Fällen wurde eine Duldung aus medizinischen Gründen ausgesprochen. In 451 Fällen ordneten die Behörden keine
Abschiebung an, weil Betroffene für ein Strafverfahren in
Deutschland bleiben sollten.

Laut Ausländerzentralregister lebten Ende Februar 2019 etwa 15.000 Afghanen, 13.538 Iraker und fast 11.000 Serben mit einer Duldung
in Deutschland. Knapp 4.600 von ihnen durften aufgrund eines
Abschiebungsstopps bleiben. Aktuell gilt beispielsweise ein solcher
Abschiebungsstopp nach Syrien.  

Das Bundeskabinett hatte noch vor
Ostern einen Gesetzentwurf für eine bessere Durchsetzung der
Ausreisepflicht
beschlossen. Er sieht unter anderem eine kurze Haft für
Ausreisepflichtige vor, um sie zu einem Besuch in der Botschaft ihres
Herkunftslandes zu zwingen. Voraussetzung für diese “Mitwirkungshaft”
wäre demnach, wenn jemand einen ersten Termin zur Identitätsklärung in
der Auslandsvertretung ohne relevanten Grund nicht wahrgenommen hat.

Kritik für diese Verschärfung kam von der Grünen-Abgeordneten Polat. “Diese neue Form der Beugehaft, mit dem
Ziel massiven Druck auf die Betroffenen aufzubauen und das
Verwaltungsverfahren zu vereinfachen, ist in ihrer Verhältnismäßigkeit
höchst bedenklich”, sagte Polat.

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