/Chemnitz: Zeuge gegen Staatsanwalt

Chemnitz: Zeuge gegen Staatsanwalt

Um kurz vor elf Uhr am Freitag betreten drei Männer den Hochsicherheitssaal am Oberlandesgericht Dresden, in dem der Tod des Chemnitzers Daniel H. verhandelt wird. Ein älterer Mann in hellem Mantel und mit schwarzer Sonnenbrille, ein jüngerer mit modisch zerfetzter Jeans, dazu ein Dolmetscher für Arabisch. Alle drei setzen sich an die Zeugenbank, der Richterin gegenüber. Es wird einen Moment lang still. Alles an ihrem Auftreten macht klar: Gleich wird etwas passieren.

Der mit der zerfetzten Jeans ist Yousif A., 23 Jahre alt, kurzgeschorenes Haar, tätowierter Nacken. Er galt den Behörden lange als Mittäter der Messerattacke gegen Daniel H. am Rande des Chemnitzer Stadtfests in der Nacht zum 26. August 2018. Er wurde gemeinsam mit dem nun Angeklagten Alaa S. festgenommen – nur 20 Minuten nach der Tat und rund 600 Meter entfernt vom Tatort. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft war der Iraker damals “dringend tatverdächtig”, gemeinschaftlich mit Alaa S. “ohne rechtfertigenden Grund insgesamt fünf Mal” auf Daniel H. eingestochen und diesen so getötet zu haben.

“Dieser Haftbefehl hätte niemals beantragt und schon gar nicht erlassen werden dürfen”, sagt Ulrich Dost-Roxin, der Rechtsanwalt von Yousif A., der ZEIT. “Der Haftbefehlsantrag des Staatsanwalts war ein reines Phantasiegebilde. Alle benannten Beweise waren Fake-Beweise. Sie enthielten nicht die geringsten Hinweise auf eine Mittäterschaft.” Dost-Roxin stellte einen Haftprüfungsantrag, eine Woche später, nach 22 Tagen Untersuchungshaft, war Yousif A. wieder ein freier Mann. Und jetzt also sitzt er hier als Zeuge. Doch aussagen will er nur unter einer Bedingung.

Verfahren gegen den Staatsanwalt

Statt Yousif A. ergreift sein Anwalt Ulrich Dost-Roxin das Wort, die Sonnenbrille hat er abgesetzt. Er verliest eine vorbereitete Erklärung. “Im Verhandlungssaal”, hebt der Anwalt im Namen seines Mandanten an, “befindet sich eine Person, vor der ich Angst habe und die mir Angst einflößt. Ich fühle mich von dieser Person erheblich eingeschüchtert”. Diese Person habe ihm erhebliches Unrecht zugefügt, neues Unrecht könne er nicht ausschließen, wenn er sich heute zu einer Aussage in Anwesenheit “dieser Person” entscheiden würde. Bei “dieser Person” handelt es sich um Staatsanwalt Stephan Butzkies.

Butzkies hat nicht nur im August 2018 die Haftbefehle für Yousif A. und Alaa S. beantragt, er hat auch die widersprüchliche Anklageschrift in diesem Verfahren verfasst. Im Verfahren gegen Alaa S. steht Butzkies ohnehin unter Druck. Erst wenige Stunden zuvor hatten die Verteidiger von Alaa S. dem Staatsanwalt “institutionelle Befangenheit” unterstellt und dem Gericht nahegelegt, Butzkies abzuberufen.

Grundsätzlich, so heißt es weiter in der Erklärung, könne Yousif A. sich vorstellen, hier vor Gericht in der Sache auszusagen. Er sei bereit, alle Fragen des Gerichts, eines Vertreters der Staatsanwaltschaft, der Nebenkläger sowie der Verteidiger von Alaa S. zu beantworten – aber eben nur in Abwesenheit jenes Staatsanwalts, der gegen ihn “aus meiner Sicht völlig grundlos, willkürlich und rechtswidrig einen Haftbefehl beantragt” hat. Auch die Ermittlungen gegen Alaa S. seien, zumindest zu Beginn, zweifelhaft gewesen.

Natürlich kann ein Zeuge nicht einfach so den Ablauf eines Strafverfahrens diktieren, natürlich kann ein Zeuge nicht bestimmen, wer bei seiner Aussage anwesend sein darf und wer nicht. Allerdings gibt es in diesem Verfahren eine Besonderheit.

Hits: 7