/Familiennachzug: Ein Drittel der ausländischen Ehepartner scheitert an Deutschtest

Familiennachzug: Ein Drittel der ausländischen Ehepartner scheitert an Deutschtest

Ein Drittel aller Ausländer, die zu ihrem Ehepartner nach Deutschland ziehen wollen, besteht die erforderliche Deutschprüfung nicht. Das berichten die Zeitungen der Funke Mediengruppe und die Nachrichtenagentur AFP unter Berufung auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken im Bundestag.

Im vergangenen Jahr wurden nach Angaben des Auswärtigen Amts insgesamt 48.000 Prüfungen zum Nachweis einfacher Deutschkenntnisse abgelegt. In etwa 16.000 Fällen fielen die Prüflinge den Berichten zufolge durch. Die meisten Schwierigkeiten hätten Ehepartner aus dem Irak gehabt: Dort wurde laut den Angaben mehr als jeder zweite Test nicht bestanden.

Die Deutsch-1-Prüfung kann allerdings beliebig oft wiederholt werden. Aus den Zahlen lässt sich daher nicht ablesen, wie viele Menschen mehrere Anläufe für den Test brauchten. Die Zahl der Prüfungen steigt laut Bundesregierung jedoch an – die Durchfallquote liege dabei konstant bei einem Drittel. Im Jahr 2016 absolvierten demnach 37.840 Ehegatten die Prüfung, 2017 waren es mehr als 42.000, im Jahr 2018 dann 48.130. 

“Erschwerte Bedingungen für Deutschtest im Ausland”

Die Linken-Abgeordnete Gökay Akbulut kritisierte die Anforderungen an Ausländer beim Ehegatten-Nachzug als “völlig unrealistisch”. Die Sprachtests führten dazu, dass “Familien immer noch jahrelang voneinander getrennt bleiben”, sagte Akbulut den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Gerade die hohe Durchfallquote im Irak zeige, dass “immer mehr Menschen unter erschwerten Bedingungen einen Deutschtest im Ausland” bestehen müssten. “In Deutschland die Sprache zu lernen, wäre viel leichter, günstiger und weniger belastend für die Betroffenen.”

Andere Kritiker bemängelten in der Vergangenheit, dass die Institute, in denen die Sprachkurse absolviert werden können, für die potenziellen Nachzügler oft nur schwer erreichbar sind. Zudem seien für viele die Kursgebühren von oft mehreren Hundert Euro zu hoch. Als Hürde erweise sich zudem, dass die Absolventen die lateinische Schrift beherrschen müssen.

Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Annette Widmann-Mauz (CDU), will hingegen an der Regelung für ausländische Ehepartner festhalten. “Nur so können sie sich hier von Anfang an zurechtfinden und in der Gesellschaft Fuß fassen”, sagte sie.  

Sprachnachweis soll Integration erleichtern

Der Nachweis der Sprachkenntnisse ist eine Voraussetzung, um eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen und dem Ehepartner nachreisen zu dürfen. Mit der 2007 eingeführten Neuregelung zum Sprachnachweis beim Familiennachzug soll erreicht werden, dass sich die Ehepartner von bereits in Deutschland lebenden Personen in Deutschland besser zurechtfinden und integrieren können.

Verlangt wird das sogenannte Goethe-Zertifikat A1. Es entspricht der ersten Stufe auf der sechsstufigen Kompetenzskala des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Ger). “Einfache Sprachkenntnisse” heißt für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), dass die Person simple Sätze im Alltag verstehe, sich vorstellen und einkaufen gehen oder nach dem Weg fragen könne. Auch Formulare für die Behörden sollten ausgefüllt werden können.

Die Prüfung kann unter anderem in Goethe-Instituten im Ausland abgelegt werden. Ausgenommen von dem Test sind den Angaben zufolge neben Personen aus den USA und Israel auch EU-Bürgerinnen und -Bürger, hochqualifizierte Erwerbstätige und Selbstständige. Ehepartner von anerkannten Flüchtlingen oder Deutschen müssen die Prüfung ebenfalls nicht absolvieren. Auch wenn es aus Krankheits- oder anderen Gründen nicht zuzumuten ist, die Sprachkenntnisse zu erwerben, entfällt die Pflicht.

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