/Justizreform: Rumänien lockert Strafen für Korruptionsdelikte

Justizreform: Rumänien lockert Strafen für Korruptionsdelikte

Trotz Warnungen der EU-Kommission hat das rumänische Parlament eine Lockerung des Korruptionsstrafrechts beschlossen. Die Justizreform sieht unter anderem kürzere Verjährungsfristen für mehrere Delikte vor. Zudem werden Schmiergeldzahlungen teilweise entkriminalisiert: Ein Täter bleibt straffrei, wenn er sich binnen eines Jahres selbst anzeigt, vorausgesetzt, dass die Staatsanwaltschaft bis dahin keine Ermittlungen begonnen hat.

Kritiker sehen in der Reform vor allem den Versuch, Straffreiheit für korrupte Politiker zu schaffen. Die Opposition kündigte an, die von den regierenden Sozialdemokraten durchgesetzte Justizreform vor dem Verfassungsgericht anzufechten. “Keine einzige der Gesetzesänderungen hat etwas mit Rumäniens echten Problemen zu tun. Sie sind nur ein Vorwand, um Kriminelle zu begünstigen”, sagte die liberale Oppositionspolitikerin Raluca Turcan im Parlament.

Die Opposition ist der Ansicht, dass die Reform vor allem dem Chef der regierenden Sozialdemokraten (PSD), Liviu Dragnea, nützen soll. Dragnea wurde bereits mehrfach verurteilt, zuletzt im Juni 2018 wegen Amtsmissbrauchs. Er geht derzeit gegen dieses Urteil juristisch vor, eine nächste Anhörung ist für den 20. Mai geplant.

Die Reform sieht auch deutlich geringere Strafen für Unterschlagung und Amtsmissbrauch vor, falls der Täter den Schaden ersetzt. Die bisher strafbare Nachlässigkeit im Amt ist künftig straffrei.

Zudem haben es Ermittler nach der Reform schwerer bei der Strafverfolgung: Falls Gespräche aufgrund eines nationalen Sicherheitsrisikos abgehört werden – etwa bei der Verfolgung mutmaßlicher Terroristen – und dabei zufällig auch Erkenntnisse über Korruptionsdelikte gewonnen werden, dürfen die Ankläger diese Beweismittel nicht zur Verfolgung der Korruptionsfälle verwenden. Außerdem dürfen Zeugen jederzeit ein Verhör unterbrechen sowie die Aussage wegen Befangenheit verweigern, unabhängig davon, wie weit ihre Beziehung zu einem Verdächtigen zeitlich zurückliegt.

EU-Kommission will Maßnahmen prüfen

Die EU-Kommission ließ zunächst offen, ob sie die beschlossenen Gesetzesänderungen als schweren Verstoß gegen rechtsstaatliche Standards in der EU wertet. In diesem Fall könnte die Brüsseler Behörde ein Strafverfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags auf den Weg bringen, das Rumänien am Ende sogar seine Stimmrechte bei EU-Entscheidungen kosten könnte. “Wir werden die verabschiedeten Maßnahmen nun sorgfältig prüfen, bevor wir über die nächsten Schritte entscheiden”, sagte ein Kommissionssprecher. Er wies darauf hin, dass die Gesetzesänderungen noch nicht in Kraft getreten seien.

Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans hatte Anfang des Monats mit Gegenmaßnahmen gedroht, sollte die rumänische Regierung eine “De-facto-Straffreiheit” für hohe Amtsträger schaffen, die wegen Korruption verurteilt sind.

Rumänien gilt als eines der korruptesten Länder in der EU. Im vergangenen Jahr kam es deshalb wiederholt zu Protesten gegen die Regierung und staatliche Vetternwirtschaft. Seit seinem Beitritt zur EU im Jahr 2007 unterliegt Rumänien einem verschärften Kontrollmechanismus im Zusammenhang mit Korruptionsdelikten. Dragnea und andere rumänische Politiker sehen darin eine Verletzung von Rumäniens Souveränität.

Rumänien hat seit dem 1. Januar zudem die EU-Ratspräsidentschaft inne. EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und mehrere Abgeordnete des Europaparlaments hatten wegen Defiziten bei Rechtsstaatlichkeit und Korruptionsbekämpfung die Eignung des Landes dafür angezweifelt.

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