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icloud: Apple muss Erben Zugang zu gespeicherten Daten gewähren

Apple muss den Erben eines toten iCloud-Nutzers Zugang zu dessen Konto gewähren. Das hat das Landgericht Münster
entschieden. Die Angehörigen
erhoffen sich von den in der iCloud gespeicherten Daten Erkenntnisse
über die Gründe für den Tod des Apple-Kunden. In der iCloud können Fotos, E-Mails und andere Dokumente gespeichert werden (Az.: 014 O 565/18).

Nach
Angaben der Rechtsanwälte der Erben starb der Familienvater während einer Reise im Ausland.
Apple habe den Wunsch der Angehörigen, Zugang zu den in der iCloud
gespeicherten Daten zu erhalten, außergerichtlich abgelehnt.

Apple
wollte den Fall nicht kommentieren. Der Konzern hat laut Experten in der Vergangenheit auch ohne Gerichtsverfahren
in ähnlich gelagerten Fällen den Erben Zugang zu iCloud-Daten von
Verstorbenen ermöglicht. Dazu habe die Vorlage eines Erbscheins
genügt. In anderen Fällen sei ein Gerichtsbeschluss nötig gewesen, damit die Erben Zugang erhielten.

Im vergangenen Juli hatte der
Bundesgerichtshof (BGH) grundsätzlich entschieden, dass auch persönliche
Inhalte im Netz grundsätzlich an die Erben fallen. Es gebe keinen
Grund, digitale Inhalte anders zu behandeln als Briefe oder Tagebücher
(Az. III ZR 183/17). In dem Fall ging es um das Facebook-Konto einer
15-Jährigen, die Ende 2012 in Berlin vor eine U-Bahn gestürzt war
. Die
Eltern wollten mit Hilfe der Facebookdaten klären, ob ihre Tochter
Suizid begangen hat oder verunglückt ist. Mit dem Urteil des
Landgerichts Münster wird die BGH-Entscheidung auf andere Onlinedienste übertragen.

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